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Sachsen-Anhalt: Neues Maß für Wels

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Waller dürfen in Sachsen-Anhalt jetzt wieder ab einer Länge von 70 Zentimeter entnommen werden.

15.03.2007

Wie das Landesverwaltungsamt in Halle am 15. März mitteilte, gilt das neue Mindestmaß in der Elbe und ihren Nebengewässern im Bundesland Sachsen-Anhalt. Eine Wels-Schonzeit ist vom 15. Februar bis zum 30. Juni zu beachten. Das bisher beim Fang geltende Sondermindestmaß von 90 Zentimetern wird damit aufgehoben.

Hintergrund

Der Wels war bis 1992 in der Mittelelbe in Sachsen-Anhalt ausgerottet. Deshalb startete der Landesfischereiverband Sachsen-Anhalt 1992 ein Wiederansiedlungsprogramm. Das Land hatte sich am Erstbesatz der Gewässer mit Fördermitteln in Höhe von 66.000 Mark beteiligt. Zur Unterstützung der Wiederansiedlung hatte das Regierungspräsidium Magdeburg als Obere Fischereibehörde den Wels in der Elbe bis 1997 zunächst ganzjährig unter Schutz gestellt und danach ein Sondermindestmaß von 90 Zentimetern festgelegt. 15 Jahre später hat sich nunmehr der Welsbestand der Elbe soweit erholt, dass eine Gefährdung durch die Fischerei nicht mehr möglich ist. Dies geht nicht nur aus den Fangberichten der ortsansässigen Fischer und Angler hervor, sondern auch aus Untersuchungen des Instituts für Binnenfischerei Potsdam-Sacrow in den Jahren 2005/06. Diese wissenschaftlichen Untersuchungen wurden ebenfalls mit Fördermitteln des Landes finanziert. Sie zeigen, dass der Welsbestand der Mittelelbe einen für diese Art typischen Altersaufbau aufweist. Die Individuendichten sind normal und die Welsfänge haben in den Jahren nach 2001 deutlich zugenommen. Mittlerweile können im Mittelelbegebiet des Landes Sachsen-Anhalt wieder Welse von 1,50 Metern Länge gefangen werden. -pm-

 

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