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Österreich: Genug Wasser für die Krems

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Zukünftig werden die Fische nicht mehr auf dem Trockenen liegen: Der österreichische Verwaltungsgerichtshof hat endlich eine Restwassermenge für den Fluss Krems festgelegt.

Wie das „Österreichische Kuratorium für Fischerei und Gewässerschutz“ (ÖKF) am 5. Juli 2005 berichtete, stellte das Verwaltungsgericht folgendes fest: Das öffentliche Interesse an der ökologischen Funktionsfähigkeit eines Flusses überwiegt die Aufrechterhaltung des bisherigen Ausmaßes der Wassernutzung für die Stromgewinnung.

Im Klartext: Das Urteil verpflichtet die Stromerzeuger, die Krems mit einer Restwassermenge von 900 Sekundenlitern zu versorgen. Zusätzlich muss eine Fischaufstiegshilfe zur Überwindung der Wehranlagen errichtet werden.

So soll der bisher immer bei Niedrigwasser wiederkehrende Totalzusammenbruch des Ökosystems Krems verhindert werden. Bisher fiel der Fluss in Oberösterreich auf einer Strecke von vier Kilometern regelmäßig trocken.

Umweltschäden durch Wasserkraft

Erst seit wenigen Jahren sieht das österreichische Wasserrechtsgesetz im Paragraphen 21a überhaupt die Möglichkeit vor bei öffentlichem Interesse der übermäßigen Wasserentnahme durch Wasserrechtsinhaber zu verbieten.

„Dass der hohe Lebensstandard in Österreich vielfach auch auf elektrischem Strom basiert ist bekannt. Weniger bekannt ist dass wir dafür mit trockenen Flussbetten und alljährlich mit dem Tod tausender Lebewesen vor allem der Fische und anderer Wasserbewohner bezahlen“ warnt das ÖKF in einer Stellungnahme.

Das ÖKF hofft jetzt dass sich dieses Urteil auch poistiv auf andere Flüsse in Österreich auswirken wird.

Info: Österreichisches Kuratorium für Fischerei und Gewässerschutz, Breitenfurterstraße 335, A-1230 Wien, Österreich, Telefon 01-8695300, Fax 01-8695339, E-Mail: office@oekf.at, www.oekf.at.

-tk-

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