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Fischeinfuhr in die Schweiz

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Die Proteste der Angler waren erfolgreich: Die Einfuhr von selbst gefangenen Fischen zum Eigenverzehr in die Schweiz wird etwas erleichtert.

31.10.2008

Schweizer, die gerne in Alaska Lachse angeln, können etwas aufatmen. Die restriktiven Einfuhrbestimmungen für geangelten Fisch werden bei den Eidgenossen etwas gelockert. Das Bundesamt für Veterinärwesen der Schweiz (BVET) erklärte am 20. Oktober: „Um die Sportfischer nicht gänzlich der Möglichkeit zu berauben, auch weiterhin ihrem Hobby zu frönen und Fische zu importieren, hat das BVET die Schiene der kommerziellen Einfuhr (die eigentlich nur für die Einfuhr im Frachtverkehr vorgesehen ist) auch für Hobbyfischer geöffnet und hier soweit als möglich im administrativen Bereich Erleichterungen geschaffen, wobei an den lebensmittelhygienischen Anforderungen (und hierzu gehört die Untersuchung in Räumen, die der Lebensmittelgesetzgebung entsprechen) keine Abstriche gemacht werden können. So müssen Hobbyfischer z.B. zur Einfuhr von Fisch bis zum Gesamtgewicht von 30 kg keine elektronische Voranmeldung tätigen und der grenztierärztliche Dienst behandelt entsprechende Sendungen prioritär, d.h. es wird ihnen der Vorzug vor anderen kommerziellen Sendungen gegeben. Dass damit nicht alle Forderungen der Fischer erfüllt werden können, ist unvermeidlich.“ Das BVET weiter: „Am 15. Oktober hat die EU eine Änderung der bisherigen Bestimmungen im Reiseverkehr verabschiedet, an deren Zustandekommen und insbesondere deren fachlichen Inhalt die Schweiz maßgeblich beteiligt war. Die neuen Regelungen werden in der EU auf den 1. Mai 2009 in Kraft treten. Unser Amt wird dem Bundesrat vorschlagen, die Schweizer Gesetzgebung zeitgleich der neuen Entscheidung anzupassen. Damit wird es unter anderem möglich sein, ab diesem Datum wiederum bis zu 20 kg frischen, ausgenommenen Fisch (oder einen einzigen Fisch, der auch schwerer sein darf) oder 20 kg geräucherten Fisch ohne Auflagen (d.h. aus jedem Land, ohne Gesundheitszeugnis und ohne grenztierärztliche Untersuchung einzuführen.“ Angelreise-Veranstalter Peter W. Wilhelm von „Fishermen Travel“ freut sich über den Erfolg der Angler-Beschwerde: „Ein aussichtloser Kampf gegen Bundesbern wurde uns prophezeit. Ein paar Wenige haben ihn trotzdem aufgenommen und geführt. Ein spezieller Dank geht an dieser Stelle an die Herren Nationalräte Filippo Leutenegger und Felix Müri, welche sich auf höchster politischer Ebene tatkräftig für unsere Anliegen eingesetzt haben. Ebenso ermöglichten sie mir und Hansjörg Dietiker die Verhandlungen im Bundeshaus mit den Chefbeamten des BVET und haben uns dabei unterstützt. Dank auch an Kurt Züllig, Geni Kern, dem Schweizerischen Fischerei-Verband und allen Sportfischern, welche die am 28. Mai 2008 in Bern überreichte Petition unterzeichnet haben.“ -pm-

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