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St. Gallen

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07.04.2008

Schweiz: Der Kanton St. Gallen erhält ein neues Fischereigesetz. Das bisherige Gesetz stammt noch aus dem Jahr 1927 und umfasst lediglich 4 Artikel.

Das St. Galler Parlament hat als eine der wesentlichen Neuerungen beschlossen, dass die Altersgrenze zum Erwerb von Fischereiberechtigungen für Jugendliche deutlich gesenkt wird. So sollen an Seen Angelkarten bereits an 10-jährige (bisher 12 Jahre) und an Fliessgewässern an 12-jährige (bisher 16) abgegeben werden können. Die Jugendfischerei soll so erheblich gefördert werden. -ah-

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