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Sachsen: Kormoran zum Abschuss frei

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Das Kabinett des Sächsischen Landtages stimmte am 16. Januar einer neuen Kormoran-Verordnung zu.

19.01.2007

Jetzt dürfen die gefräßigen Wasservögel von Jägern auch ohne die bisher notwendige Einzelgenehmigung erlegt werden. Umweltminister Stanislaw Tillich erklärte, dass sich die bisherige Praxis wegen des bürokratischen Aufwandes nicht bewährt habe. Trotz beschleunigter Genehmigungsverfahren waren die Schäden oftmals eingetreten, bevor die Genehmigung erteilt werden konnte. Nach Aussage von Tillich sei die Kormoranverordnung ein notwendiger Kompromiss zwischen Fischerei und Naturschutz. „Denn nicht nur Kormorane, sondern auch Fische in Fließgewässern und die Fischwirtschaft bedürfen unseres Schutzes“, betonte der Minister. Wie bisher soll und werde der Kormoran jedoch nicht in Größenordnungen geschossen werden. Vielmehr erhalten die Fischer und Teichwirte jetzt die Möglichkeit, Kormorane durch Abschüsse zu vergrämen, sobald sie an einem Gewässer auftauchen. Wie Tillich weiter sagte, sei der Bestand an Kormoranen in Sachsen nicht gefährdet. Kormorane haben sich in den letzten Jahren in Sachsen stark ausgebreitet. So wurden allein im Oktober und November 2005 mehr als 3.500 Tiere gezählt. Jeder Kormoran frisst täglich etwa ein halbes Kilogramm Fisch. Im Sommer halten sich die Kormorane vorzugsweise an den Fischteichen der Oberlausitz auf. Sie verursachen dabei Schäden in einer Größenordnung von rund einer Million Euro im Jahr. Wenn die Fischteiche im Winter zugefroren sind, ziehen die Vögel vor allem an die schnell fließenden Flüsse und Bäche im Erzgebirgsvorland.

Geschützer Vogel frisst geschützte Fische

Auch hier haben sie zu einem teilweise dramatischen Rückgang der Fischbestände geführt. Viele der betroffenen Fischarten sind geschützte Arten und unterliegen der europäischen FFH-Verordnung. In den vergangenen Jahren wurden im Freistaat aufgrund von Einzelfallgenehmigungen über 1.000 Kormorane jährlich geschossen. Die Verordnung legt fest, dass ausschließlich Teichwirte sowie Inhaber und Pächter von Fischereirechten für die von ihnen bewirtschafteten Gewässer bzw. von diesen beauftragte Personen abschussberechtigt sind. Voraussetzung ist, dass diese Personen einen gültigen Jagdschein besitzen. Staatsminister Tillich: „Mit der Verordnung können Fischer und Teichwirte schnell und flexibel auf die Bedrohung der Fischbestände durch Kormorane reagieren.“ Mit der Regelung schließt sich Sachsen sieben weiteren Bundesländern an, die bereits vergleichbare Regelungen getroffen haben. -pm-

 

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