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Fischereischein für Touristen

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Ab 1. Juli 2005 können Urlauber und Einheimische in Mecklenburg-Vorpommern einen Monat lang ohne Prüfung angeln gehen.

Am 30. Mai 2005 stellten Sylvia Bretschneider, Präsidentin des Tourismusverbandes Mecklenburg-Vorpommern, und der Minister für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei, Dr. Till Backhaus, in Krakow den „Tourismus-Fischereischein“ vor.

„Zum 1. Juli 2005 und damit rechtzeitig zur touristischen Hauptsaison werden wir die Regelung einführen. Der zeitlich befristete Fischereischein soll dann in rund 160 Ausgabestellen landesweit erhältlich sein, wird einschließlich Fischereiabgabe 20 Euro kosten und für einen zusammenhängenden Zeitraum von vier Wochen gültig sein“, kündigte Minister Backhaus an. Der Erwerber erhält mit dem öffentlich-rechtlichen Dokument eine Informationsbroschüre, die über Rechtsgrundlagen, Ordnung beim Angeln, Ausübung der Fischerei und Umgang mit gefangenen Fischen informiert.

„Unser gemeinsames Ziel ist es, das Angeln als schöne Freizeit-Beschäftigung wie auch als Saison verlängernde Tourismus-Komponente auch an erwachsene Personen heranzuführen“, äußerte Sylvia Bretschneider. Der Minister ergänzte: „Viele, die wir dadurch für das Angeln begeistern können, werden früher oder später Mitglied in ihrem Heimat-Angelverein und sich spätestens dann auch einer regulären Fischereischein-Prüfung unterziehen.“

Angeln ist Wirtschaftsfaktor

In Deutschland gibt es schätzungsweise 15 Millionen aktive Petrijünger von denen aber nur rund 900.000 in den beiden großen Anglerverbänden VDSF Verband Deutscher Sportfischer und DAV (Deutscher Anglerverband) organisiert sind. Allein für speziellen Anglerbedarf erzielt der Fachhandel über Versand und etwa 2.200 Geschäfte in Deutschland jährlich zwischen 300 und 450 Millionen Euro Umsatz; hinzu kommen Umsätze der Touristik-Branche für Sonderreisen Urlaubsangebote und familienfreundliche Pakete unter Einbeziehung anglerischer Offerten.

Fischerei-Recht ist in Deutschland Angelegenheit der Bundesländer. Neben Österreich sind die deutschen Bundesländer mit Ausnahme Niedersachsens die einzigen Regionen Europas wo für die Ausübung des Angelns bislang ein im Ergebnis einer Sachkundeprüfung erteilter Fischereischein erforderlich ist. Ausnahmeregelungen von dieser Fischereischein-Pflicht gibt es seit Jahren schon in Schleswig-Holstein.

-pm-

Info: Auf www.angeln-in-mv.de können Sie sich eine Liste aller Ausgabestellen (Ämter und amtsfreie Gemeinden) herunterladen.

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