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Bootsmotoren bis 15 PS führerscheinfrei

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Bild: Redaktion
Gute Nachrichten: Zukünftig dürfen Angler auch ohne Bootsführerschein ihre Boote mit Motoren bis 15 PS ausrüsten.

Bootsangler dürfen sich freuen! Das Bundesverkehrsministerium hat heute in einer Pressemitteilung bekanntgegeben, dass zukünftig für Bootsmotoren bis 15 PS kein Führerschein mehr notwendig ist.

Bisher waren nur Bootsmotoren bis 5 PS führerscheinfrei. Die von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer erlassene Verordnung setzt einen Beschluss des Deutschen Bundestages von Anfang des Jahres um. Kern der Neuregelung ist die Anhebung der Führerscheinfreigrenze von bislang 3,68 kW (5 PS) auf 11,03 kW (15 PS) bei nichtgewerblicher Nutzung.

Dazu Verkehrsminister Ramsauer: „Der Wassertourismus erfreut sich zu Recht großer Beliebtheit in Deutschland und ist zudem ein wachsender Wirtschaftszweig. Wir wollen den Zugang zum Wassersport gerade auch für junge Menschen erleichtern. Deshalb wird zukünftig erst für Motorboote über 15 PS ein Führerschein vorgeschrieben. Mit diesen Erleichterungen haben wir uns an unseren europäischen Nachbarn orientiert.“

Die neue Regelung gilt aufgrund bestehender internationaler Vereinbarungen nicht für den Rhein. Angler sollten sich unbedingt vor dem Einsatz eines Benzinmotors über 5 PS informieren, ob diese Motorengröße am jeweiligen Gewässer an Angelbooten überhaupt erlaubt ist.

Im Seebereich wird ein Mindestalter von 16 Jahren für Sportboote über 5 PS eingeführt; im Binnenbereich galt dieses bisher bereits. Zusätzliche Geschwindigkeitsbegrenzungen werden im Zuge der Neuregelung nicht eingeführt, da auf den Binnenwasserstraßen überwiegend bereits allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten. In einer Evaluation nach drei Jahren wird zu prüfen sein, ob es verstärkt zu Fällen von unverhältnismäßig hohen Geschwindigkeiten gekommen ist, die aus Sicherheitsgründen und zum Schutz von Gewässern, Flora und Fauna sowie der Uferbereiche einschränkende Maßnahmen erforderlich machen.

Die im Jahre 2000 zunächst probeweise eingeführte Charterbescheinigung, die Touristen nach einer gründlichen Einweisung das Fahren eines Bootes (auch über 15 PS) auf ausgewählten Binnengewässern ermöglicht, hat sich bewährt und bleibt bestehen.

Zur Pressemitteilung des Bundesverkehrsministeriums…

Weitere Informationen des Bundesverkehrsministeriums zur neuen Regelung…

-Pressemitteilung Verkehrsministerium-

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