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Bayern: Neue Rapfen-Schonzeit

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Bild: Peter Dittmar

Vom 1. April bis 31. Mai sind die räuberischen Weißfische ab 2007 in Bayern geschont.

07.03.2007

Ausbilder Peter Dittmar wies uns auf diese Änderung hin: „Hier ein kleines Memo zum Thema Rapfen-Schonzeit in Bayern ab 2007: Während des diesjährigen Vorbereitungslehrgangs zur Fischerprüfung 2007 in Bayern ist hier eine Unstimmigkeit aufgetaucht. Unser Verein benutzt als Lerngrundlage – wie viele andere Anbieter auch – das „Heintges-Lehrsystem“. Dort wird erstmals seit diesem Jahr eine Schonzeit für den Schied in Bayern vom 1. April bis 31. Mai ausgewiesen. Hingegen enthält die alljährlich erscheinende Broschüre des Bayerischen Landesfischereiverbandes, in der unter anderem Prüfungsfragen und gesetzliche Bestimmungen enthalten sind, keinen diesbezüglichen Hinweis. Auf Nachfrage bei der Landesfischereianstalt in Starnberg wurde jedoch die Richtigkeit dieser Schonzeit bestätigt. In der Broschüre sei es leider vergessen worden, hieß es. Nachdem wohl die Laichgründe der Rapfen aufgrund von Verbauungen und vor allem auch Verschlammungen zunehmend reduziert werden, ist diese Entscheidung sicherlich ein wichtiger Beitrag zur Arterhaltung dieser beeindruckenden Spezies. Schließlich wollen wir ja auch weiterhin schöne Exemplare fangen.“ Peter Dittmar Link-Tipp: Schonmaße und Schonzeiten in Bayern

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