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Wolfsbarsch: Ende des Entnahme-Stopps gefordert

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Laut DAFV und EAA wurde das Entnahmeverbot von Wolfsbarschen auf Grundlage falscher Daten entschieden. Foto: Marc Rädisch/DAFV
Laut DAFV und EAA wurde das Entnahmeverbot von Wolfsbarschen auf Grundlage falscher Daten entschieden. Foto: Marc Rädisch/DAFV

Anglern in der EU soll es wieder erlaubt sein, Wolfsbarsche zu entnehmen. Die European Anglers Alliance (EAA) hat am 6.7.2018 einen offenen Brief mit dieser Forderung an Karmenu Vella, Kommissar für Umwelt, Maritime Angelegenheiten und Fischerei in der EU-Kommission veröffentlicht.

Der Brief wurde in Kopie an zuständigen Minister der Mitgliedsstaaten versendet, unter anderem Julia Klöckner von der CDU.

Entscheidung auf Grundlage falscher Daten

Grundlage ist eine überarbeitete Empfehlung des International Council for the Exploration of the Sea (Quelle: ICES revised northern bass advice; published 29 June 2018; Version 2: 2 July 2018: “Sea bass (Dicentrarchus labrax) in divisions 4.b–c, 7.a, and 7.d–h (central and southern North Sea, Irish Sea, English Channel, Bristol Channel, and Celtic Sea)” ). In dem vorherigen ICES Bericht aus dem Jahr 2017 wurde der negative Einfluss der Angler auf die Wolfsbarschbestände massiv überschätzt. Damit beruht der Entschluss vom Ministerrat im Dezember letzten Jahres auf einer falschen Datenbasis. Die EAA fordert die alte Regelung mit der Entnahme von einem Wolfsbarsch pro Tag für Angler umgehend wiedereinzusetzen.

„Die wirtschaftliche Bedeutung der marinen Freizeitfischerei in der EU wird auf 10,5 Mrd. Euro und 100.000 Arbeitsplätze geschätzt (Quelle: Research for PECH Committee – Marine recreational and semi-subsistence fishing – its value and its impact on fish stocks”; Kieran HYDER et al 2017). Schaut man auf die langfristige Entwicklung der Sterblichkeit von Wolfsbarschen durch Angler und die Fischerei, so wird dieser im Jahr 2018 mit 93,6% fast ausschließlich von der Berufsfischerei beeinflusst. Hier gilt es wieder einen fairen Ausgleich zu schaffen. Zumal sich herausgestellt hat, dass die Entscheidung im Dezember 2017 nachweislich auf falschen Annahmen beruht“, erläutert Dr. Christel Happach-Kasan, Präsidentin des Deutschen Angelfischerverbandes.

Vorgeschichte

Die Freizeitfischerei auf Wolfsbarsche unterliegt seit 2018 in der Keltischen See, dem Ärmelkanal, der Irischen See und der südlichen Nordsee einem ganzjährigen „catch and release“. Aus einem verordneten Zurücksetzen der EU ist an den deutschen Küsten ein generelles Angelverbot auf Wolfsbarsche abgeleitet worden.

„Die EU fordert allgegenwertig eine glaubhafte Wissensgrundlage. Diese Basis sollte man sicherlich angehen, damit ein Wiederaufbau betroffener Bestände auf Grundlage belastbarer Daten geschehen kann. Ein Fauxpas wie beim Wolfsbarsch könnte jetzt auch andere Zahlen wieder deutlich stärker in Frage stellen. Verschärfte Kontrollen und Verbote für die Angler sind hier anscheinend viel zu schnell ausgesprochen. Im Rahmen unserer Arbeit mit den Kollegen aus der EAA fordern wir das Entnahmeverbot für Angler folgerichtig zurückzunehmen“, so der Geschäftsführer des Deutschen Angelfischerverbands, Alexander Seggelke.

Den offenen Brief im Wortlaut finden Sie auf der DAFV-Webseite…

-pm-

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