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Kein generelles Aalfang-Verbot

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Ein generelles Aal-Fangverbot wird es 2018 vorerst nicht geben. Das haben die Fischerei-Minister der Europäischen Union Mitte Dezember beschlossen.

Für die Nord- und Ostsee sowie für den Atlantik soll es während der Aal-Wanderung allerdings künftig für Aale ab zwölf Zentimetern Länge eine dreimonatige Schonzeit zwischen Anfang September und Ende Januar für die Berufsfischerei geben. Auf diese Weise sollen sich die Bestände des bedrohten Fisches erholen können. Die Glasaalfischerei bleibt demnach jedoch offenbar von dieser Regelung unberührt.

Ebenso wurde beschlossen, dass nördlich des 48. Breitengrades (verläuft etwa durch Paris-München-Wien) in der Keltischen See, im Ärmelkanal, der Irischen See sowie in der südlichen Nordsee beim Wolfsbarschangeln künftig nur Catch & Release erlaubt sein wird.

Die Fischerei-Minister haben zudem die neuen Fangquoten festgelegt. Deutsche Berufsfischer dürfen 2018 in der Nordsee rund 25 Prozent mehr Hering fangen. Die Menge erhöht sich damit auf rund 65.000 Tonnen. Beim Dorsch ist ein Plus von zehn Prozent geplant, dagegen muss der Fang von Schollen um 13 Prozent verringert werden.

Für die Ostsee wurde die Fangmenge an Hering um 39 Prozent deutlich reduziert. Die Dorsch-Quote für die westliche Ostsee bleibt 2018 unverändert, in der östlichen Ostsee (östlich Bornholm) wurde sie um acht Prozent verringert.

Zur offiziellen Pressemitteilung der EU (in englischer Sprache)…

-pm-

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