Seit einigen Tagen schlägt der Einsatz des verbotenen Stoffs Malachit in Bayern hohe Wellen. Die Leidtragenden sind Fischereivereine und unschuldig betroffene Fischzüchter.
Nach Presseangaben wurden im September 2018 in einer Fischzucht im Landkreis Freising Fische mit Malachitgrün behandelt. Dies ist in der Teichwirtschaft allerdings bereits seit 2004 vollständig verboten, da das Mittel im Verdacht steht, krebserregend zu sein. Es wurde früher vor allem verwendet, um Haut- und Kiemenparasiten sowie Pilzerkrankungen in der Fischzucht zu bekämpfen. Die mutmaßlich mit Malachit belasteten Fische aus der betroffenen Fischzucht wurden an Fischereivereine verkauft, die, in Unkenntnis über die Belastung der Fische, diese in ihre Gewässer besetzt haben, unter anderem in die Isar.
Es handelt sich dabei laut Mitteilung des bayerischen Fischgesundheitsdienstes (FGD) um einen Einzelfall. Die Behörden und der FGD untersuchen regelmäßig Teichwirtschaften auf Malachit. Laut Behördenaussagen sind die bisher in Bayern registrierten positiv getesteten Fälle in der Regel auf Importware beschränkt. Die bei Fischen in der Isar festgestellte Belastung von über 300 μg/kg Fisch erklärt sich vermutlich aus der Direktbehandlung der Forellen im Teich des Verursachers. Mit Blick auf das Verursacherprinzip ist es dringend notwendig, dass der betroffene Züchter für lückenlose Aufklärung sorgt.
Situation der Fischereivereine
Das zuständige Landratsamt Freising ist aktuell bemüht, alle Kunden der betroffenen Fischzucht zu informieren. Es ist dringend notwendig, Transparenz herzustellen und die Vereine über mögliche Konsequenzen zu informieren. Schließlich werden die Fische wieder gefangen und dann gegessen.
Fischereivereinen, die nicht ausschließen können, dass sie von dem betroffenen Züchter kontaminierte Fische gekauft haben, sollen sich an ihre Lieferanten wenden oder im Zweifel Fische beim Fischgesundheitsdienst untersuchen lassen. Sollten Fische positiv auf Malachitgrün getestet werden, müssten die Angler über die möglichen Risiken aufgeklärt werden.
Forderungen aus der Politik, nun die Fischerei an betroffenen Strecken vorsorglich auszusetzen, sind nicht verhältnismäßig. Betroffen sind im aktuellen Fall ausschließlich Forellen, die nur einen Teil des Fischartenspektrums darstellen. Fischarten wie Hecht, Barsch oder Karpfen können grundsätzlich bedenkenlos verzehrt werden. Umso wichtiger ist es, dass die betroffenen Vereine schnellstmöglich informiert werden.
Situation der Fischzüchter
Die Behörden haben im Zuge der Ermittlungen zahlreiche Fischzuchten in ganz Bayern untersucht, so beispielsweise auch die Fischzucht Mauka des Landesfischereiverbands. Bereits seit Jahren untersucht die Fischzucht Mauka laufend auf freiwilliger Basis auf Malachitgrün und ist aktuell wie in der Vergangenheit frei von Malachit. Problematisch ist die Situation für Fischzuchten die unterhalb des Verursachers liegen, da durch den natürlichen Zufluss der Schadstoff unverschuldet in ihre Anlage gelangen kann. Dies hat dazu geführt, dass zwei Fischzüchter völlig unschuldig ihre Anlagen zwischenzeitlich sperren mussten. Ein enormer finanzieller Schaden.
Wie geht es nun weiter?
Die Ergebnisse der Untersuchungen bleiben abzuwarten. Allerdings muss geprüft werden, ob in Zukunft bei dem begründeten Verdacht, dass belastete Fische in die Gewässer eingesetzt wurden, die Angler prophylaktisch gewarnt werden.
Landesfischereiverband Bayern e.V.