Fischereiliche Nutzung und Artenschutz gehen Hand in Hand! Dank einer erfolgreichen Wiederansiedlung und zur weiteren Etablierung der Art darf die Quappe (Lota lota) in ausgewählten Gewässern in Nordrhein-Westfalen im Rahmen eines Pilotprojektes zunächst befristet wieder geangelt werden.
Dies entschieden die Oberen Fischereibehörden in NRW auf Vorschlag des Landesfischereiverbandes Westfalen und Lippe e. V. und des Arbeitskreises zum Schutz der Quappe. Sie erteilten eine auf fünf Jahre befristete Sondergenehmigung für das Pilotprojekt zur Erhaltung und Erweiterung des Verbreitungsgebietes der Quappe bei gleichzeitiger begrenzter Nutzung. Ziel des Projektes ist es, durch das Engagement der Anglerinnen und Angler das Verbreitungsgebiet der Quappe durch Besatzmaßnahmen zu erweitern. In diesem Rahmen dürfen dann fangfähige Tiere in begrenztem Umfang auch beangelt werden.
Die Sondergenehmigung zur Beangelung bezieht sich auf weite Gewässerabschnitte der Lippe, der Ems und der Ruhr mit einigen Nebengewässern, auf die Vechte, Berkel und Dinkel mit einigen Nebengewässern sowie auf die Möhne- und Hennetalsperre, den Auesee bei Wesel und den Bänischsee bei Rheda-Wiedenbrück. Außerdem dürfen Quappen auch im gesamten Westdeutschen Kanalnetz entnommen werden. Federführend ist der Landesfischereiverband, der gemeinsam mit dem Ruhrverband die Vereine auch bei Besatzmaßnahmen mit nachgezogenen Jungquappen aus der Ursprungspopulation unterstützt. Gewässer mit Ausnahmegenehmigung zur Beangelung von Quappen in NRW…
Motivation zum nachhaltigen Schutz
Hierzu betont Dr. Michael Möhlenkamp, Geschäftsführer des Landesfischereiverbandes: „Positive Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen, dass die Angelei auf Quappen nicht im Widerspruch zur Wiederansiedlung steht, sondern als Motivation zum nachhaltigen Schutz der Art dienen kann. Dieses Konzept heißt Schutz durch Nutzung und ist im Prinzip nichts Neues. Zudem ist unbestritten, dass nicht der Fischfang zum Niedergang der Quappe geführt hat, sondern die Gewässerverbauung, und dass eine fischereiliche Übernutzung der Art u. a. aufgrund der schwierigen Fangbedingungen v. a. im Winter äußerst unwahrscheinlich ist.“
Fänge melden per App
Um den Populationserhalt sicherzustellen, werden zudem eine jährliche Schonzeit vom 15. Dezember – 28. Februar und ein Mindestmaß von 35 cm eingeführt. Auch die Anzahl gefangener Quappen ist begrenzt. So dürfen Angler nur zwei Quappen pro Tag entnehmen und sind verpflichtet, die Fänge an den Landesfischereiverband zu melden. Hierfür wurde eigens eine Smartphone-App entwickelt, die für Android- und Apple-Geräte zukünftig in den üblichen App-Stores kostenfrei zur Verfügung steht.
Dass die Quappenbestände sich so gut erholen konnten und nun sogar der Fang teilweise wieder erlaubt wird, ist nicht selbstverständlich. Noch Anfang des Jahrhunderts stand die Quappe in Nordrhein-Westfalen kurz vor der vollständigen Ausrottung. Nur eine kleine Population hielt sich in der Lippe und diente im Jahre 2008 als Ausgangspopulation für eine großangelegte Rettungsaktion durch Anglerinnen und Angler. Ziel war es, durch künstliche Erbrütung und Wiederbesatz den Restbestand zu stützen und mit den übrigen Nachkommen dieser Zucht weitere Gewässer in NRW vor allem dort zu besetzen, wo die Gewässer durch Renaturierungsmaßnahmen in einen naturnahen Zustand zurückversetzt worden waren.
Jährlich 10 Millionen Jungquappen
Zunächst musste allerdings eine Methode zur erfolgreichen Nachzucht der Lippe-Quappen entwickelt werden. Die Fischereiabteilung des Ruhrverbandes schaffte nach vielen Versuchen und auch Rückschlägen den Durchbruch. Mit Hilfe der Anglerinnen und Angler konnten die kleinen Fischlarven angefüttert und umgesetzt werden. Heute ist die Quappenzucht soweit perfektioniert, dass jährlich etwa 10 Millionen Quappen-Brütlinge erzeugt werden können.
Bis sich Quappen in unseren Flüssen allerdings auch dauerhaft ohne Unterstützung halten und vermehren können, ist die Fischart unter anderem auf die Hilfe durch Anglerinnen und Anglerowie die weitere Entfesselung der Flüsse angewiesen. Die Auswirkung des Pilotprojektes auf die Quappenbestände wird während der Projektlaufzeit regelmäßig evaluiert. Dadurch ist sichergestellt, dass es nicht zu Beeinträchtigungen der bereits etablierten Bestände kommt. Das verantwortungsvolle Handeln der Anglerinnen und Anglernter Führung des Landesfischereiverbandes Westfalen und Lippe e. V. und begleitet durch Fachleute aus der Fischereiverwaltung Nordrhein-Westfalens stellt so die weitere Ausbreitung der Quappe in NRW sicher.
-pm-