ANZEIGE

Petition gegen Einfuhr-Schikanen

1033


In die Schweiz darf seit dem 1. Januar im Urlaub gefangener Fisch aus Kanada oder Alaska nur noch unter strengen Auflagen eingeführt werden.

19.02.2008

Bereits seit dem 1. Juli 2007 dürfen Privatpersonen aus tierseuchenrechtlichen Gründen keine Lebensmittel tierischer Herkunft aus Ländern außerhalb der EU in die Schweiz einführen. Diese Regelung wurde zur Erleichterung des Handels mit der EU eingeführt. Seit 1. Januar 2008 wurde diese Regelung auch auf Fische ausgedehnt, die von Hobby- und Sportfischern in ihrem Urlaub außerhalb der EU gefangen worden sind, meistens Lachse aus Kanada und Alaska. Von dieser Neuregelung betroffen sind jährlich ca. 10.000 Angler sowie die organisierenden Angelreiseunternehmen. Der „Fisherman Travel Club“ hat jetzt zusammen mit der Zeitschrift „Petri Heil“, dem offizielle Mitteilungsblatt des Schweizerischen Fischereiverbandes, eine Petition ins Leben gerufen: Petition gegen unnötige bürokratische Grenzschikanen für die Einführung selbstgefangener Fische zum Eigenverbrauch „In einem Anflug vorauseilenden Gehorsams hat der Bundesrat am 18. April 2007 ein praxisfremdes Prozedere für die Einfuhr selbstgefangener Fische aus Nicht-EU-Ländern erlassen. Während bestandene EU Länder wie Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien usw. und schon gar nicht die neu dazu gestoßenen Länder der mengenmäßig vernachlässigbaren Einfuhr selbstgefangener Fische Beachtung schenken, will das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) Ursprungszeugnis, EU-konformes Gesundheitszeugnis und eine grenztierärztliche Untersuchung mit 24-stündiger Voranmeldung vorschreiben – selbstverständlich unter Kostenfolge für den Ferienfischer! Betroffen sind nämlich einige tausend Sportfischer, die in den sauberen Gewässern des Nordens (vorwiegend Alaska und Kanada) Lachse fangen und diese zum Selbstverzehr mit nach Hause nehmen. Kein einziger Fall ist bekannt, dass von wild gefangenen Lachsen eine Tier- respektive Fischseuche eingeschleppt worden wäre. Zudem verfügen die grenztierärztlichen Dienste an den Schweizer Flughäfen nicht über die Kapazität und Infrastruktur solche Kontrollen in angemessener Frist durchzuführen. Das aufwändige BVET-Prozedere verkommt zur administrativen Alibiübung. Die unterzeichneten Personen fordern deshalb Frau Bundesrätin Doris Leuthard auf, den Amtsschimmel zu zügeln und im Sinne der Motion (07.3327) von Nationalrat Filippo Leutenegger (FDP) die Einfuhr selbstgefangener Fische zum Selbstverzehr bis 30 kg von jeder Zollschikane zu befreien.“

ANZEIGE
Abo Fisch&Fang