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Kormorane bedrohen unsere Fische

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Bild: Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V.
Kormorane lassen sich auch geschützte und bedrohte Fischarten schmecken, vorzugsweise in Schutzgebieten, in denen sie nicht bejagt werden dürfen. Bild: Silvio Heidler

 

In Baden-Württemberg leben 53 Fischarten, von denen zwei Drittel nach der aktuellen Roten Liste landesweit bedroht sind.

Dies teilte der Landesfischereiverband Baden-Württemberg in einer Pressemitteilung zum internationalen Tag des Artenschutzes am 3. März 2017 mit.

Nicht nur verbaute, begradigte Gewässer ohne Versteckmöglichkeiten und fehlende Laichplätze haben Fische – wie die einst häufigen Äschen – an den Rand des Aussterbens gebracht. Besonders die starke Zunahme des Kormorans, eines fischfressenden Wasservogels, bedroht unsere Fische. Der Kormoran ist ein sehr effizienter Fischjäger und bedient sich schonungslos in den heimischen Gewässern an ohnehin stark rückläufigen Fischbeständen.

Der Kormoran unterliegt in Baden-Württemberg dem Jagd- und Wildtiermanagement sowie der Kormoranverordnung. Letztere bestimmt, dass der Kormoran in Gewässernähe zum Schutz von Fischbeständen geschossen werden kann. Ausgenommen von dieser Regelung sind jedoch alle Schutzgebiete (FFH- und Vogelschutzgebiete). Diese machen über 23 Prozent der Landesfläche Baden-Württembergs aus. Gerade in diesen Schutzgebieten befinden sich aber auch die fischökologisch wichtigsten Gewässerabschnitte. Hier kann sich der Kormoran ungestört aufhalten und Fische fressen.

Beispiel Jagst

Ein Beispiel zu kurz gegriffener Artenschutzpolitik sieht man derzeit an der Jagst: Hier sind auf einer Länge von circa 25 Kilometern nach dem Löschwasserunfall im Jahre 2015 hunderttausende Fische verendet. Im Rahmen des Aktionsprogramms Jagst haben sich die beteiligten Ministerien entschlossen, die betroffenen Jagstabschnitte unter hohem finanziellem Aufwand mit Fischen aus den vom Unfall verschonten Bereichen wiederzubesetzen.

Dem gegenüber hat das Regierungspräsidium Stuttgart im Rahmen einer naturschutzrechtlichen Ausnahme aber nur etwa 50 Prozent der vom Unfall betroffenen Strecke für einen Kormoranabschuss freigegeben, wodurch die Hilfsmaßnahmen durchkreuzt werden.

Die naturschutzrechtliche Ausnahme zur Kormoranbejagung an der Jagst muss auf die gesamte Flussstrecke ausgeweitet werden. Dazu hat der Landesfischereiverband BW e.V. gemeinsam mit der Fischhegegemeinschaft Jagst bereits Ende letzten Jahres Klage vor dem VG Stuttgart erhoben.

Vereine finanzieren Fischbesatz

Natürlicherweise kann eine Einwanderung von Fischen nicht erfolgen, da die Jagst im fraglichen Bereich durch ein gutes Dutzend Wehre unterbrochen ist, was Wanderungen von Fischen und vielen anderen Wasserbewohnern massiv behindert. Ansässige Angelvereine haben im vergangenen Jahr nicht nur tausende Fische gespendet, sondern auch selbst tatkräftig bei den Wiederbesatzmaßnahmen mit angepackt. Eine Bestandsaufnahme der Jagst im vergangenen Jahr zeigte dann die erschütternde Bilanz: Eine erhebliche Verbesserung des Fischbestandes konnte nicht festgestellt werden. Daher erwägen die Fischereivereine, weitere Spenderbesätze von einem jagstweiten Kormoran-Management abhängig zu machen.

Der Landesfischereiverband BW e.V. und seine Mitglieder fordern daher: Augen auf beim Artenschutz. Zum Artenschutz von bedrohten Fischarten müssen Kormorane, wenn erforderlich, auch in Schutzgebieten geschossen werden können.

Weitere Informationen zur Kormoranproblematik: http://www.lfvbw.de/naturschutz/kormoran

Bild: Silvio Heidler

-pm-

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