In den 1960er trat der Kunststoff auch in der Angelei den Siegeszug an. Neben Posen oder Rollen wurden sogar Kunstköder aus dem Material hergestellt, und das im Geschmack der Zeit.
Sören Fietz schrieb uns dazu: „Moin, ich bin bisher an den Ködern von Noris Shakespeare vorbeigegangen, ohne auch nur im Geringsten zu überlegen, sie in meine Sammlung aufzunehmen. Das ändert sich nun vielleicht, denn im Sonnenlicht ist so viel Kitsch dann doch schon eine Pracht! Gruß Sören“
Hallo Sören, stimmt, diese Kunststoffköder mit Strass-Steinchen sind der absolute Hingucker! Den Fury-Spinner links hat Noris Shakespeare von der Schweizer Firma S.A. Rolon in Widnau bezogen. Der „Fire-Fish“ (Feuerfisch) rechts stammt von der Firma FOX, die damals auch einen Hakenschutz für Drillinge aus Kunststoff entwickelt hatte. FOX hat aber mit der heutigen englischen Firma für Karpfengeräte nichts zu schaffen. Leider weiß man heute nicht mehr viel über diesen kleinen Hersteller mit Namen Fox. Ich habe einmal nach dem Patent für diesen Hakenschutz gesucht, und für 1961 ein Patent der Firma Triplex gefunden.
Übrigens: Noris-Shakespeare hat ab 1963 viele Köder zugekauft, viele Franzosen, aber unter anderem auch von Espo. Beste Grüße Thomas
Infos, Fragen und Anregungen bitte an thomas.kalweit@paulparey.de
Anmerkung vom 13. Juli 2024:
Sören Fietz hat in Sachen Gebrauchsmuster noch weiter recherchiert: “Zeitlich eng beieinander wurden zwei Gebrauchsmuster für Hakenschutzvorrichtungen erteilt: im November 1961 für die Firma Triplex Angelgeräte aus München, im Dezember 1962 für Rolon S.A. aus Zürich. Ich interpretiere es so: Die Firma Triplex Angelgeräte ließ sich zunächst den “Angelhaken mit Spitzenschutz” schützen. Die Formulierung der Gebrauchsmusteranmeldung legt nahe, dass einem Angelhaken inkl. Spitzenschutz ein Gebrauchsmuster erteilt wurde, nicht nur dem Hakenschutz aus Kunststoff allein! Die Rolon S. A. hat sich dann kurzzeitig später, möglicherweise in Kenntnis des Gebrauchsmusters von Triplex Angelgeräte, die Hakenschutzvorrichtung für Angelhaken schützen lassen, nämlich nur das Kunststoffteil. Die Rolon S. A. musste nun natürlich erklären, was ihr Produkt anders macht als das Produkt von Triplex Angelgeräte. Deshalb wurden z. B. “eine schlitzförmige Durchgangsöffnung für die Hakenöse”, “gewölbte Armteile je mit einer Verstärkungsrippe” und bestimmte räumliche Anordnungen der Hakenschutzvorrichtung beschrieben. Hätte Triplex Angelgeräte seine Schutzansprüche besser formuliert bzw. vom Patentanwalt formulieren lassen, dann hätte die Rolon S. A. wohl keine Chance für ein Gebrauchsmuster gehabt. Meines Erachtens ist Fox eine Marke der Rolon S. A., denn die auf dem Karton von Fox abgebildete Hakenschutzvorrichtung zeigt in Teilen die beschriebenen Merkmale aus der Gebrauchsmusteranmeldung der Rolon S. A. Merkwürdigerweise ist das im Foto links liegende Exemplar jedoch eher dem Gebrauchsmuster von Triplex Angelgeräte entsprechend.”
Rolon hat auch offenbar eng mit Sportex zusammengearbeitet. 1961 hat Rolon zusammen mit dem damaligen Inhaber von Sportex einen Köder in der Schweiz zum Patent angemeldet. In den 1950er Jahren hat Rolon Perlon-Angelschnur von Sportex in der Schweiz vertrieben.