Der Bundesverband für fachgerechten Natur-, Tier- und Artenschutz e.V. (BNA) und Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) starten eine Aufklärungskampagne im Rahmen des Aktionsplans „Invasive Arten“ der Bundesregierung.
Mit dem weltweiten Handel und Verkehr gelangen Tier- und Pflanzenarten absichtlich oder unabsichtlich in neue Gewässer, Länder und Regionen. Leider haben einige dieser gebietsfremden Arten unerwünschte Auswirkungen auf andere Arten, Lebensgemeinschaften oder Biotope: Sie werden als invasive Arten bezeichnet. Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, Lebensräume, heimische Arten und Ökosysteme zu schützen. Unter anderem sollen alle EU-Mitgliedstaaten im Rahmen von Aktionsplänen über die Prävention von invasiven Tieren und Pflanzen aufklären. Der Bundesverband für fachgerechten Natur-, Tier- und Artenschutz e.V. (BNA) und der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) beteiligen sich mit ihrer Expertise zum Heimtiersektor und unterstützen den Aktionsplan der Bundesregierung insbesondere mit Informationsmaterial für Tierhalter.
Neue Arten kommen über viele Wege
Die meisten eingebrachten Tier- und Pflanzenarten überleben nicht in der neuen Umgebung. Aber bei geeigneten Umweltfaktoren ist es möglich, dass sie sich etablieren und Bestandteil des regionalen Ökosystems werden. Dies kann negative Konsequenzen für die einheimische biologische Vielfalt und damit verbundene Leistungen des Ökosystems wie Nahrung und Trinkwasser oder auch für die Gesundheit von Mensch und Tier haben. Beispiele sind Waschbären, die bodenbrütende Vogelarten und heimische Amphibien gefährden, oder auch Wasserpflanzen aus Gartenteichen, die unter Umständen in einigen Flüssen und Seen Schaden anrichten. Gebietsfremde Arten können über verschiedene Wege, die sogenannten Einbringungspfade, in die Natur gelangen. Einbringungspfade sind beispielsweise das Anpflanzen von Ziergehölzen, Transport von verunreinigtem Erdreich, Ballastwasser von Schiffen oder Anlagerungen am Schiffsrumpf, Angelköder oder Schienen- und Straßenverkehrswege. Aber auch durch die Heimtierhaltung kann eine gebietsfremde Art in das Unionsgebiet eingeführt werden und gegebenenfalls in die Natur gelangen.
Welche Rolle spielen Haus- und Heimtiere?
Viele Heimtiere wie Schmuckschildkröten, Meerschweinchen, Goldhamster, Prachtfinken, Bartagamen, Leopardgeckos, Rote Neons oder Guppys stammen ursprünglich nicht aus Europa und sind somit gebietsfremde Arten. Allerdings kommen viele aus tropischen und subtropischen Ländern und könnten in den natürlichen klimatischen Verhältnissen Deutschlands nicht überleben.
In der aktuellen EU-Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung sind daher nur wenige Heimtiere vertreten. Zudem werden die meisten Heimtierarten in geschlossenen Gehegen und Haltungseinrichtungen gehalten.
BNA und ZZF klären über Vorsichtsmaßnahmen auf
Dennoch sollte auch ein unbeabsichtigtes Einbringen gebietsfremder Arten in die Natur durch vorbeugende geeignete Haltungsstandards vermieden werden. Um Tierhalterinnen und Tierhalter über Vorsichtsmaßnahmen aufzuklären, haben BNA und ZZF umfangreiches Informationsmaterial für beliebte Heimtiergruppen wie Amphibien und Reptilien, Säugetiere, Vögel, Wirbellose und Zierfische sowie für Aquarienpflanzen erstellt.
In den Info-Flyern klären die Verbände darüber auf, wie Tierhalterinnen und Tierhalter mit vergleichsweise einfachen Maßnahmen und Verhaltensweisen verhindern, dass die Tiere ihre Gehege ungewollt verlassen. So sollten Tierfreunde Aquarienwasser in der Kanalisation und nicht in offenen Gewässern entsorgen. Gartenteiche mit bestimmten Fischen oder Wasserpflanzen können mit Netzen überspannt, Außenvolieren für Vögel oder Kleinsäuger mit Schleusen oder Vorhängen gesichert werden. Zudem helfen beispielsweise Fliegenschutzgitter an Fenstern und Türen, damit Amphibien, Reptilien und Heimvögel nicht aus der Wohnung entweichen.
Gesetzliche Vorgaben und Aktionsplan der Bundesregierung
Auf europäischer Ebene regelt die Verordnung (EU) 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 den Umgang mit invasiven Arten im Naturschutz. Die Verordnung trat am 1. Januar 2015 in Kraft und enthält rechtliche Vorgaben zur Prävention, zur Früherkennung und Beseitigung wie auch zum Management invasiver gebietsfremder Arten. Dabei steht ein einheitliches und konzertiertes Vorgehen aller EU-Mitgliedstaaten im Vordergrund.
Ein wichtiges Instrument ist die Unionsliste, eine Negativliste, in der invasive gebietsfremde Arten aufgeführt sind, deren negative Auswirkungen auf die Biodiversität als erheblich angesehen werden und die ein hohes länderübergreifendes Ausbreitungspotenzial besitzen. Da die EU-Verordnung aber auch die Prävention der Einführung und Ausbreitung invasiver Arten zum Ziel hat, sind auf der Unionsliste ebenfalls Tier- und Pflanzenarten aufgeführt, die bisher im Gebiet der Union noch keine eigenständigen Populationen aufgebaut haben, aber hierzu – insbesondere unter Berücksichtigung des Klimawandels – in der Lage wären.
Die Bundesregierung ist nach der EU-Verordnung verpflichtet, in einem Aktionsplan zu beschreiben, wie die Einbringung gebietsfremder Arten in den unterschiedlichen Einbringungspfaden minimiert werden kann. Der Heimtierhalterverband BNA und der Verband der deutschen Heimtierbranche ZZF beteiligen sich als Kooperationspartner für den Einbringungspfad Heimtierhaltung am Aktionsplan.
Teilen der Infobroschüren erwünscht
Die Informationsmaterialien des BNA und ZZF stehen in zwei unterschiedlichen Formaten als Kurzbroschüren und sechsseitige Flyer kostenlos auf den Webseiten von BNA und ZZF für den Download zur Verfügung. Fachhändler können sie drucken und auslegen oder als pdf auf ihren Webseiten veröffentlichen. Auch Behörden, Privatpersonen, Vereine und Verbände, Tierärzte und Hersteller in der Heimtierbranche sind eingeladen, die Informationsmaterialien zu publizieren, um damit die Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung über invasive Arten zu unterstützen.
-Pressemitteilung Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V.-