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Angelverbände sprechen sich gegen Ausweitung von Aalfangverboten aus

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Ohne Angler, die auf Aal angeln dürfen, gäbe es auch keinen Aalbesatz mehr. Bild: DAFV/J. Radtke

Am 13. Dezember 2022 hat der EU-Rat für Landwirtschaft und Fischerei eine Ausweitung der berufsfischereilichen Aalschonzeit von drei auf sechs Monate und ein Verbot der Freizeitfischerei auf Aal in Nord- und Ostsee beschlossen.

Laut Verordnungstext gelten die Verbote für „Unionsgewässer, einschließlich Brackgewässer, wie Mündungsgewässer, Küstenlagunen und Übergangsgewässer“ (§13:1 Verordnung (EU) 2023/194). Außerhalb der Unionsgewässer haben jedoch weder EU noch die Bundesministerien Verfügungsgewalt, die Rechte liegen bei den Bundesländern. Eine Umsetzung oder Nicht-Umsetzung der Verbote liegt damit in der Hand der Länder.

Dazu eine gemeinsame Stellungnahme der Mitgliedsverbände des Deutschen Angelfischerverbandes e.V.

-Pressemitteilung DAFV-

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