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Bag-Limit Ostsee-Dorsch: Was war? Was kommt?

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Wissenschaftler mit Weitblick gefordert! Die Empfehlung des ICES ist die wissenschaftliche Grundlage für die Entscheidung über die Fangquoten in der EU Foto: DAFV, Olaf Lindner
Wissenschaftler mit Weitblick gefordert! Die Empfehlung des ICES ist die wissenschaftliche Grundlage für die Entscheidung über die Fangquoten in der EU. Foto: DAFV, Olaf Lindner

Dorschbestand deutlich erholt!

Das International Council for the Exploration of the Sea (ICES) hat am 31. Mai 2018 die Fangempfehlungen für den Dorsch in der westlichen Ostsee für das Jahr 2019 veröffentlicht. Die Empfehlung ist auch die wissenschaftliche Grundlage in Bezug auf das seit 2017 geltende Tagfanglimit (bag-limit) für den Dorsch. Für die Berufsfischer scheint eine Erhöhung der Fangquote von mehr als 100% für das Jahr 2019 möglich.

Rückschau zum Tagfanglimit

Im Jahr 2017 wurde für Freizeitangler erstmal sein Tagfanglimit (so genanntes „bag-limit“) von 5 Dorschen pro Tag und 3 Dorschen pro Tag in der Schonzeit eingeführt. Für das Jahr 2018 hatte die EU-Kommission einen so genannten „roll over“ beschlossen, also eine unveränderte Übernahme der Regelungen aus dem Jahr 2017. Damit blieben die Fangquoten für den westlichen Dorsch und damit auch das Tagesfanglimit für Freizeitangler im Jahr 2018 unverändert.

Wie hat sich das Fanglimit im Rückblick ausgewirkt?

Die Fänge der Freizeitangler wurden für das Jahr 2017 mit 1754 t vorhergesagt. Wie kam diese Vorhersage zustande? ICES hat einen Mittelwert der Anglerfänge aus den Jahren 2014, 2015 und 2016 gebildet. Dieser beläuft sich auf 2654 t. Davon hat man modellierte 900 t für das neu eingeführte Tagfanglimit abgezogen.

Die tatsächlichen Anglerfänge im Jahr 2017 lagen aber insgesamt nur bei 932 t statt der erwarteten 1754 t. Der Bericht benennt den schlechten Dorschbestand, als auch das eingeführte Tagfanglimit als Gründe für den dramatischen Rückgang. Außer Acht gelassen wurde der Einbruch der Angelkartenverkäufe und die damit verbundenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten für die traditionell strukturschwachen Regionen der Küste. Viele Angler sind erst gar nicht mehr an die Küste gekommen.

„Vor allem die Angler, welche für einen mehrtägigen Kurzurlaub von weit entfernt anreisen, haben in Aussicht auf die psychologische Grenze von 5 Dorschen pro Tag die Reise erst gar nicht mehr angetreten, oder sind in andere Regionen ausgewichen. Diesen Umstand hat der DAFV von vorne herein erwartet und das derzeitige Tagfanglimit stets kritisiert,“ so Alexander Seggelke, Geschäftsführer des DAFV.

Verdoppelung der Berufsfischerquote = Verdoppelung Tagfanglimit

Die Angler haben nur etwas über 50% der erwarteten Fänge gemacht und damit im Jahr 2017 einen überproportionalen Beitrag zum Schutz der Dorschbestände geleistet. Das Tagfanglimit wurde mit dem Argument eingeführt, dass sich alle Nutzergruppen an dem Schutz der Dorschbestände gleichermaßen beteiligen. Das haben die Angler nachweislich getan. So ist es nur folgerichtig, dass auch alle Nutzergruppen gleichermaßen von einer Erholung der Bestände profitieren. Die Empfehlung trifft keinerlei Aussagen zu einer Erhöhung des Tagfanglimits in 2019, sondern verweist auf eine „management decision“, also politische Entscheidung für die Freizeitfischerei. Hr. Conrad vom Bundesministerium für Energie und Landwirtschaft (BMEL) hat sich jüngst auf der Jahreshauptversammlung des DAFV für eine gleichberechtigte Erhöhung des Tagfanglimits zu einer Erhöhung der Quoten für die Berufsfischerei ausgesprochen.

Vorstellbar und im Rahmen der Erholung vertretbar ist, dass die Quote für die Berufsfischerei Im Jahr 2019 verdoppelt wird. Die Empfehlungen für verschiedene Szenarien liegen laut der ICES-Empfehlung zwischen +40% und +115%.

Sollte die Quote für die Berufsfischerei verdoppelt werden, so muss auch mindestens das Tagfanglimit verdoppelt werden. Eine Verdoppelung des Tagfanglimits entspricht keiner Verdoppelung der Anglerfänge. Man hat damals mit der Herabsetzung des Tagfanglimits von unbegrenzt auf 5 Fische pro Tag auch keine Halbierung der Anglerfänge gleichgesetzt, sondern diese Einschränkung mit 900 t pro Jahr bewertet.

Es kommt ein weiterer, oft unbeachteter Umstand hinzu. Die ICES-Empfehlung erwartet, dass der Dorschbestand im Jahre 2019 erstmals den Limit-Referenzpunkt für die Biomasse des Elterntierbestandes nach dem Vorsorgeansatz überschreitet. Damit wären die Mitgliedsstaaten berechtigt eigene Regelungen für die Dorschfänge zu treffen. Im Bereich der Berufsfischerei ist das nicht zu erwarten, aber für Freizeitangler an Deutschlands Küsten kann dies durchaus eine Option darstellen. Ob und welche Möglichkeiten sich hier ergeben, ist mit der Bekanntgabe der Bestandszahlen für den Dorschjahrgang 2018 durch das Thünen-Institut im Herbst diesen Jahres konkreter abzuschätzen.

Die Entscheidung für die jährliche Quotenanpassung fällt im Oktober im Ministerrat der EU. Der DAFV hat zur Beratung der Anpassungen aus Sicht der Angler bereits einen Termin mit dem BMEL vereinbart. Dazu wird sich der DAFV mit seinen Partnerverbänden aus Dänemark und Schweden abstimmen, um im Vorfeld auszuloten welche länderübergreifenden Allianzen für die Abstimmung möglich erscheinen.

-pm-

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