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Weiterhin E-Motoren am Möhnesee erlaubt

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Mindestens bis zum 30. Juni 2011 darf auf dem Möhnesee weiterhin der E-Motor benutzt werden.
Mindestens bis zum 30. Juni 2011 darf auf dem Möhnesee weiterhin der E-Motor benutzt werden.

Die seit 2006 geltende Sonderregelung zum Einsatz von E-Motoren am Möhnesee im Sauerland (NRW) wird vorerst um ein halbes Jahr bis zum 30. Juni 2011 verlängert.

Bis zu diesem Zeitpunkt soll eine Gemeingebrauchsverordnung vorliegen, die die weitere Verwendung von E-Motoren auch an den anderen benachbarten Talsperren des Ruhrverbands regelt.

Für das Befahren der Möhne-Talsperre mit E-Motor benötigt man auch in 2011 wieder eine besondere E-Plakette, die voraussichtlich ab Mitte Januar für 70 Euro an verschiedenen örtlichen Ausgabestellen (www.ruhrverband.de/sport-freizeit/angeln/moehnetalsperre) erhältlich sein wird.

Die Plakette gilt bis zum 31.12.2011. Sollte wider Erwarten die Gemeingebrauchsverordnung keine Erlaubnis für E-Motoren für die Möhne enthalten, wird den Käufern die Hälfte des Kaufpreises (35 Euro) bei der jeweiligen Ausgabestelle erstattet.

Es dürfen ausschließlich Glasvlies (AGM)- oder Gelbatterien mit 12 V verwendet werden, die fest am Boot befestigt sind. Starterbatterien (Blei-Akku Batterien, Autobatterien) sind nicht gestattet. Es gilt ein Tempolimit von 6 km/h.

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