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Zahl der Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen gesunken

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Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen
Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen von 2010 bis 2022. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

Im Jahr 2022 wurden in Deutschland 1.878 Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen registriert. Damit ging die Zahl der Unfälle im Vorjahresvergleich weiter zurück (-5,1 % gegenüber 2021) und erreichte den niedrigsten Stand seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 1997.

Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, traten bei den Unfällen 7,1 Millionen Liter Schadstoffe unkontrolliert in die Umwelt aus. Je nach Ausmaß der Unfälle schwankt die Menge ausgetretener Schadstoffe von Jahr zu Jahr teils deutlich. Im Jahr 2022 war die ausgetretene Schadstoffmenge vergleichsweise niedrig, nachdem im Vorjahr 16,1 Millionen Liter Schadstoffe freigesetzt worden waren. Allerdings verblieben im Jahr 2022 sehr viel mehr Schadstoffe in der Umwelt als im Vorjahr: So konnten zwar 5,1 Millionen Liter (72,1 %) Schadstoffe zum Schutz der Umwelt wiedergewonnen, anschließend genutzt oder entsorgt werden. 2,0 Millionen Liter Schadstoffe (27,9 %) blieben allerdings in der Umwelt, mit zumeist dauerhaft schädlichen Auswirkungen. Die nicht wiedergewonnene Schadstoffmenge war damit um 44,4 % höher als im Vorjahr (2021: 1,4 Millionen Liter).

Unfälle in Anlagen haben besonders schwerwiegende Folgen

Bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen wird unterschieden, ob sie bei der Beförderung dieser Stoffe (zum Beispiel im Straßenverkehr) oder beim Umgang mit den Stoffen in Anlagen (zum Beispiel Tankstellen, Ölheizungen oder Biogasanlagen) auftreten. Im Jahr 2022 wurden bei 586 Unfällen in Anlagen 6,3 Millionen Liter (2021: 15,6 Millionen Liter) wassergefährdende Stoffe freigesetzt. Bei 302 dieser Unfälle konnten die Schadstoffe nicht oder nur teilweise wiedergewonnen werden – das waren durchschnittlich 6.200 Liter wassergefährdende Stoffe pro Unfall. In Summe blieben dadurch nahezu 1,9 Millionen Liter oder 29,8 % der freigesetzten Schadstoffmenge in der Umwelt. Damit gingen 94,4 % der insgesamt 2,0 Millionen Liter dauerhaft in der Umwelt verbliebenen Schadstoffe im Jahr 2022 auf Unfälle in Anlagen zurück.

Jauche, Gülle, Heizöl, Diesel und Benzin

Wassergefährdende Stoffe werden nach ihrem Schadenspotenzial als „allgemein wassergefährdend“ deklariert oder in eine von drei Wassergefährdungsklassen (WGK) eingeteilt. Unter den im Jahr 2022 dauerhaft in der Umwelt verbliebenen Schadstoffen entfiel der größte Anteil mit 46,4 % oder 918.000 Litern auf „allgemein wassergefährdende“ Stoffe. In dieser Kategorie waren insbesondere Jauche, Gülle und Silagesickersaft mit 790.000 Litern bedeutend. „Schwach wassergefährdende“ Stoffe (WGK 1) hatten mit 836.500 Litern (42,3 %) einen ähnlich großen Anteil an der Schadstoffmenge, die nicht wiedergewonnen werden konnte und dauerhafte Schäden in der Umwelt hinterließ. Darunter fallen Stoffe wie Ethanol oder Wasserstoffperoxid. Weitere 189.000 Liter (9,6 %) waren „deutlich wassergefährdende“ Stoffe (WGK 2). In dieser Kategorie sind Mineralölprodukte wie Heizöl oder Dieselkraftstoff eingruppiert. „Stark wassergefährdende“ Stoffe (WGK 3), darunter Quecksilber oder Benzin, machten mit 8.500 Litern (0,4 %) einen kleinen Anteil an der insgesamt in der Natur verbliebenen Stoffmenge aus. Allerdings haben diese Stoffe die größte Schadwirkung.

Gewässerverunreinigungen in mehr als 400 Fällen

Durch Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen bestand im Jahr 2022 insbesondere für Gewässer ein erhöhtes Schadenspotenzial, da hier 41,8 % der ausgetretenen Schadstoffe nicht wiedergewonnen werden konnten. Bei den insgesamt 1.878 Unfällen 2022 gelangten die ausgetretenen Stoffe in 402 Fällen in ein Oberflächengewässer, beispielsweise einen Fluss oder einen See. Dies führte bei 14 Unfällen zu Fischsterben. Insgesamt 29 Mal wurde das Grundwasser verunreinigt und in 2 Fällen unmittelbar die Wasserversorgung.

Die Ergebnisse basieren ausschließlich auf Daten zu Unfällen in Deutschland. Unfälle in Nachbarstaaten, die sich zum Beispiel auf deutsche Gewässer auswirken, werden nicht berücksichtigt. Verunreinigungen infolge von illegaler Entsorgung wassergefährdender Stoffe sind zudem keine Unfälle im Sinne der Erhebung.

Pressemitteilung Destatis

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