Die Entnahme von Wolfsbarschen durch Angler soll wieder erlaubt werden. So lautet ein aktueller Vorschlag der EU-Kommission zur „Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2018/120 hinsichtlich bestimmter Fangmöglichkeiten für Wolfsbarsch“ vom 4. September 2018. Dies berichtet der DAFV in einer aktuellen Pressemitteilung.
Forschung des Thünen-Instituts gab den Ausschlag
Grundlage für diese Änderung waren Ergebnisse des Thünen Institut für Ostseefischerei, die in einem Experiment die Überlebensraten von geangelten und zurückgesetzten Wolfsbarschen untersucht hatten und dem Wolfsbarsch eine hohe Überlebensrate attestierten. Die Studie ergab eine Mortalität von lediglich 5% für die gesamte Freizeitfischerei entgegen der vorher geschätzten Mortalität von 15%.
Internationaler Rat für Meeresforschung revidiert seine Empfehlung
In der Folge veröffentlichte der Internationale Rat für Meeresforschung (ICES) am 2. Juli 2018 ein geändertes Gutachten für 2018 für Wolfsbarsch in den ICES-Divisionen 4b-c, 7a und 7d-h (mittlere und südliche Nordsee, Irische See, Ärmelkanal, Kanal von Bristol und Keltische See). In diesem Gutachten hat der ICES darauf hingewiesen, dass die fischereiliche Sterblichkeit im Rahmen der Freizeitfischerei geringer und die Überlebensrate nach dem Prinzip „catch-and-release“ (Fangen und Zurücksetzen) höher ausfielen als zuvor geschätzt. Daher ist es angebracht, für die Freizeitfischer vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2018 eine tägliche Fangbegrenzung von einem Fisch pro Tag einzuführen.
Die European Anglers Alliance (EAA) hat am 06.07.2018 dazu einen offenen Brief an Karmenu Vella, Kommissar für Umwelt, Maritime Angelegenheiten und Fischerei in der EU-Kommission veröffentlicht. Der Brief wurde in Kopie an zuständigen Minister der Mitgliedsstaaten unter anderem Julia Klöckner von der CDU versendet.
Diese hartnäckige Initiative der EAA auf Grundlage der neuen Forschungsergebnisse des Thünen Instituts hat in der EU-Kommission anscheinend Früchte getragen. Der DAFV erwartet nun eine Entscheidung zu dem Vorschlag durch den Europäischen Ministerrat, was in Anbetracht der zeitnahen Frist (1. Oktober) schon bald passieren könnte.
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