Daniel Konopatzki freut sich über eine schöne Schleie. Mit dem Touristenfischereischein darf man an vielen Gewässern in Thüringen den Friedfischen nachstellen. Bild: Archiv TLAV |
Seit August 2010 stellen Thüringer Gemeinden Urlaubern einen Touristenfischereischein für ein Vierteljahr aus. Nach wie vor gibt es dazu viele Fragen. Hier ein kleiner Wegweiser des Landesangelfischereiverbands Thüringen.
Seit einem Dreivierteljahr gibt es ihn, den Vierteljahresfischereischein (VJFS), auch Touristenfischereischein genannt. Hoch schlugen die Wellen in der Phase seiner Einführung, Befürworter und Gegner dieser Regelung positionierten sich mit unterschiedlichsten Argumenten in der Thüringer Presse. Inzwischen hat sich die Diskussion beruhigt und die Vielzahl von Befürchtungen hat sich nicht bestätigt.
Warum wurde der Touristenfischereischein eingeführt? Die wesentlichen Gründe für seine Einführung bestehen darin, Anglern auch ohne staatliche Fischerprüfung, vor allem in den Tourismusregionen Thüringens oder an Angelteichen der Berufsfischer, das legale Angeln zu ermöglichen. Neben Urlaubern und Gästen des Freistaates soll auch Thüringer Bürgern die unkomplizierte Ausübung des Angelns und der unbürokratische Einstieg in die Angelfischerei erleichtert werden.
In § 28 der 3. Verordnung zur Änderung der Thüringer Fischereiverordnung vom 22. Juli 2010 heißt es:
Der Vierteljahresfischereischein berechtigt zum Fischen mit der Handangel. Er wird ohne Sachkundenachweis durch die Gemeindeverwaltungen der Gemeinden auf Antrag an Personen, die mindestens das 14. Lebensjahr vollendet haben, erteilt. Der Vierteljahresfischereischein darf pro Person nur einmal je Kalenderjahr erteilt werden. Mit der Erteilung des Vierteljahresfischereischeins wird die Broschüre „Das Angeln mit dem Vierteljahresfischereischein im Freistaat Thüringen“ ausgehändigt.
Übersetzt heißt das, dass Personen ab 14 Jahren ohne Fischerprüfung den Schein in jeder Thüringer Gemeindeverwaltung für ein Vierteljahr, allerdings nur einmal je Kalenderjahr, beantragen können.
Um Missverständnissen von vornherein vorzubeugen, muss klargestellt werden, der Viertel-jahresfischereischein allein genügt nicht zur Ausübung der Angelfischerei. In § 14 Thüringer Fischereigesetz ist geregelt, dass ein Angler neben dem Fischereischein einen Erlaubnisschein für das zu beangelnde Gewässer bei sich führen muss.
Mitunter kann es durchaus Probleme geben, da nicht jeder Pächter den VJFS für seine Gewässer ausgibt. In der Regel sind es Pächter von Forellengewässern, die Bedenken bezüglich der ausreichenden Qualifikation „ungeprüfter“ Angler haben oder Vereine, mit relativ kleinen Pachtgewässern, wo die nachhaltige Hege der Fischbestände durch die zusätzliche Ausgabe von Angelkarten eingeschränkt würde. Eine Alternative hierzu bieten die Angelteiche der Berufsfischer mit oft guten Angelmöglichkeiten.
Einstieg mit der Friedfischangel
Für Touristen und „Einsteiger“ aus Thüringen hat sich der Thüringer Landesangel- fischereiverband e.V. (TLAV) einiges einfallen lassen. Vor allem an den größten Talsperren Deutschlands, der Hohenwarte- und Bleilochtalsperre, mit zusammen über 1650 ha attraktivem Angelwasser im Osten des Freistaates, erhält der Inhaber eines VJFS problemlos den begehrten Erlaubnisschein. Angeln darf er dann mit einer Friedfischangel auf fast alle Fischarten, die sich damit überlisten lassen. Ob der Regenwurm Karpfen, Rotauge, Aal oder Barsch zum Anbiss verleitet, entscheidet am Ende das Anglerglück.
Ähnlich gute Möglichkeiten bieten die Gewässer im Gewässerverbund des TLAV rund um die Landeshauptstadt Erfurt, in den Landkreisen Gotha, Weimarer Land, Sömmerda und im Ilmkreis. Dabei handelt es sich vor allem um Talsperren und Speicher, wie in Dachwig, Straußfurt, Hochstedt oder Loßnitz sowie um die Kiesseen im Bereich Erfurt, Stotternheim oder Mittel- und Kühnhausen.
Kapitale Karpfen bis 40 Pfund, aber auch andere interessante Flossenträger lassen sich hier mit der Friedfischangel zum Anbiss verführen. Eine Vielzahl von Vereinen in den Landkreisen Schmalkalden-Meinigen, Mühlhausen, Nordhausen oder im Altenburger Land bieten den Inhabern von VJFS attraktive Angelgewässer an. Über den Einstieg mit der Friedfischangel sollen natur- und fischinteressierte Bürger die Gelegenheit erhalten, legal die ersten Schritte ihres Anglerlebens zu gehen. Denn in der Regel möchten Angler nicht nur drei Monate im Jahr lediglich auf Friedfische und nicht ausschließlich nur in Thüringen angeln.
Die große Vielfalt und Freiheit des Angelns ermöglicht erst der staatliche Fischereischein. In der Thüringer Fischerschule (www.thueringer-fischerschule.de) haben sich schon tausende Angler auf die Prüfung für den staatlichen Fischereischein vorbereitet. Seine entscheidenden Vorteile: Er gilt ein Leben lang, wird in allen Bundesländern anerkannt und berechtigt zum Angeln mit allen erlaubten Methoden auf alle beangelbaren Fischarten.
Nicht nur in Thüringen erweitern sich damit die Angelmöglichkeiten außerordentlich, denn der „richtige Fischereischein“ wird von allen Pächtern akzeptiert. Geradezu unermessliche Angelmöglichkeiten eröffnen sich über die Mitgliedschaft in einem Verein des Gewässerverbundes im TLAV. Zusätzlich gibt es mit anderen Landesanglerverbänden sowie Vereinen in Thüringen Vereinbarungen über den Austausch von Angelerlaubnisscheinen, so dass den Anglern im Thüringer Gewässerverbund noch einmal zusätzlich über 50.000 Hektar attraktive Fischgewässer zur Verfügung stehen. So können die Petri Jünger auch in Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg, Berlin, Mecklenburg -Vorpommern, Hamburg oder in der Oberpfalz der Fischwaid zu sehr günstigen Konditionen nachgehen. Meist kostet die Jahreskarte für die Gewässer eines dieser Landesverbände gerade mal 10 Euro, was dem durchschnittlichen Preis einer Tageskarte an vielen Thüringer Gewässern entspricht.
-Landesangelfischereiverband Thüringen-
Info: www.tlav.de