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Teilöffnung der Haringvliet-Schleusen

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Die Haringvlietschleusen südlich von Rotterdam. Bild: IKSR

Meilenstein für den internationalen Gewässerschutz: Lachse können am Haringvliet-Damm südlich von Rotterdam (Niederlande) wieder in Rhein und Maas aufsteigen.

Seit 15. November 2018 ist der Weg für aus der Nordsee in die Flüsse Maas und Rhein aufsteigende Lachse bei ausreichendem Abfluss wieder offen. Sie können ihre Heimatgewässer wieder erreichen, um sich natürlich zu vermehren. Ein Tor oder mehrere stehen – je nach Wasserführung – ab jetzt am Haringvlietdamm (südlich von Rotterdam) auch bei Flut offen. Erstmals seit 50 Jahren. Der Damm war 1971 zum Schutz gegen Sturmfluten errichtet worden.

Ein wichtiger Meilenstein für die beiden Flüsse und für die internationale Rheinschutzkommission und die internationale Maaskommisison. In beiden Kommissionen laufen umfassende Aktivitäten, Fischlebensräume wieder aufzuwerten und besser miteinander zu vernetzen. Ökologisch intakte Gewässer sind auch widerstandsfähiger gegenüber dem Klimawandel und seinen Auswirkungen.

Die IKSR-Präsidentin, Martine Rohn-Brossard, hob bei der offiziellen Eröffnung hervor: „Nur mit gemeinsamem politischen Willen, guter Zusammenarbeit zwischen allen betroffenen Staaten, großen Anstrengungen von vielen Institutionen und interessierten Akteuren sind solch große Ziele erreichbar. Diese Öffnung des Haringvlietdamms ist ein Meilenstein für die nachhaltige Renaturierung von Rhein und Maas.“

Kurzinformation zur IKSR

In der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) arbeiten die Rheinanliegerstaaten Schweiz, Frankreich, Deutschland und Niederlande sowie Luxemburg und die Europäische Gemeinschaft auf der Basis eines völkerrechtlichen Übereinkommens zum Schutz des Rheins zusammen. Der Präsidentin (derzeit die Schweizerin Martine Rohn-Brossard) und den Gremien der IKSR steht ein international besetztes Sekretariat mit Sitz in Koblenz zur Seite. Darüber hinaus unterstützt das Sekretariat die Staaten im Rheineinzugsgebiet, die die europäische Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG) und die europäische Hochwasser-Risikomanagement-Richtlinie (Richtlinie 2007/60/EG) umsetzen. Die grenzüberschreitende Kooperation wurde zu diesem Zweck auf die Staaten Österreich, Liechtenstein, Italien und die belgische Region Wallonien ausgeweitet. Die Arbeitssprachen der IKSR sind Deutsch, Französisch und Niederländisch. Detaillierte Informationen zur IKSR finden Sie auf der IKSR-Website www.iksr.org.

-pm-

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