Ein Stipper an der Kriebstein-Talsperre. |
Die 132 Hektar große Talsperre zählt zu den landschaftlich schönsten in Sachsenund beherbergt einen abwechslungsreichen Fischbestand. Neben Karpfen, Aalen, Barschen und Hechten, hat die Kriebsteintalsperre ein reiches Vorkommen anRotaugen, Brassen, Döbeln und Schleien.
Von Horst E. Rudolph
Die Talsperre Kriebstein in Sachsen entstand zwischen 1927 und 1929. Sie hat eine Größe von 132 Hektar, und die Staumauer ist 235 Meter lang sowie 25 Meter hoch. Zwar ist der Stau nicht der größte, ganz sicher aber einer der landschaftlich schönsten in Sachsen: eine vielfach gewundene, neun Kilometer lange und bis zu 22 Meter tiefe Wasserfläche, eingebettet zwischen bewaldeten Felshängen und inmitten idyllischer Wiesen.
Die Ufer der maximal 400 Meter breiten Talsperre sind zum Teil steilscharig und dementsprechend schwer zugänglich, doch viele flache Strecken ermöglichen angenehmes Angeln mit guten Fangaussichten. Drei Bereiche sind besonders empfehlenswert: der Einlaufbereich der Zschopau, die „Falkensteiner Pflege“ sowie der Auslauf.
Im Einlauf – vor allem in den tieferen Regionen – werden vorwiegend Rotaugen, Brassen, Döbel, Schleien, Karpfen, Aale und Barsche gefangen. Letzteren stellt man in erster Linie mit der Spinnangel nach.Die „Falkensteiner Pflege“ ist relativ flach und immer für einen Brassen, Karpfen oder Hecht gut. Auch das Stippen ist erfolgversprechend. Alle genannten Fischarten kommen ebenfalls am Auslauf vor und bieten für den, der etwas Geduld hat, eine kurzweilige Fischwaid.
Info
Fischarten Mindestmaß in Zentimeter/Schonzeit:
Hecht (50/1.2.-15.6.)Zander (50/1.2.-15.6.) Barsch Aal (50/keine) Karpfen (35/keine) Schleie (25/keine) Döbel (25/keine) Brassen Rotauge Rotfeder (20/keine).
Erlaubnisscheine:
Zweckverband Kriebsteintalsperre, An der Talsperre 1, 09648 Höfchen
Tel. 034327/931353 und Hotel „Kriebsteinsee“, 09648 Höfchen, Tel. 034327/9898.
Gebühren:
Nur Wochenkarten. Preis: 55 DM. Mitglieder des DAV können gebührenfrei angeln.
Gesetzliche Bestimmungen:
Pro Angeltag dürfen insgesamt nicht mehr als drei Fische der Arten Hecht, Zander, Aal und Karpfen entnommen werden. Hiervon höchstens zwei Karpfen.
Zulässig sind zwei Friedfischangeln oder eine Köderfisch- und eine Raubfischangel beziehungsweise. eine Spinn- oder Flugangel. Für das Nachtangeln dürfen zwei Köderfischruten eingesetzt werden. Angeln vom verankerten Boot aus ist erlaubt.
Lage:
In Sachsen. Im Vorland des Erzgebirges zwischen Mittweida und Waldheim.
Weitere Informationen:
Beim Deutschen Angler Verband Chemnitz, Tel. 0371/50153.
Stand 1999
Foto: Verfasser