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Standpunkte zum Aal-Management

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VDSF

Standpunkte des DAV und des VDSF zu Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Aal-Bestandes.

18.11.2008

Auf Einladung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) trafen sich am 13. November die Fischerei-Referenten der Bundesländer, Vertreter von Fischerei-Organisationen an Rhein und Elbe sowie Vertreter des DAV und des VDSF mit Herrn Ministerialrat Conrad in Bonn. Auf der Tagesordnung: Optimierungsmöglichkeiten der Aal-Bewirtschaftungspläne. In einer EU-Verordnung zur Wiederauffüllung des Bestandes des Europäischen Aals werden Rahmenbedingungen für den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Aale festgelegt. Jeder EU-Staat hat nach der Verordnung bis zum 31. Dezember 2008 einen Aal-Bewirtschaftungsplan für jedes Einzugsgebiet (z.B. Rhein und Elbe) zu erstellen.

Ziel der Aal-Bewirtschaftungspläne ist es, die durch Menschen verursachte Sterblichkeit der Aale zu verringern und so die Abwanderung von mindestens 40 Prozent der Blankaale ins Meer zuzulassen. Diese Zahl würde schätzungsweise ohne menschliche Einflüsse ins Meer abwandern. Derzeit wird aktuellen Berechnungen zufolge die geforderte 40-Prozent-Grenze in Deutschland erreicht, allerdings ist bereits eine leichte Abnahme der Abwanderungsquote in den nächsten Jahren zu erwarten. Bei Unterschreiten der Grenze von 40 Prozent würden die Regelungen der EU-Aalverordnung greifen. Dann wäre mit drastischen Einschränkungen in der Nutzung der Aal-Bestände zu rechnen.

Bei der Zusammenkunft in Bonn diskutierten Angel- und Berufsfischerei über ihren Beitrag zur Bestandsauffüllung im Rahmen der Aal-Managementpläne, um die nachhaltige Nutzung der Aal-Population auch in Zukunft zu gewährleisten. Beide Anglerverbände, DAV und VDSF, haben beim Bundesministerium gemeinsame Standpunkte vertreten und diese auch in einem gemeinsamen Schreiben übermittelt. -pm-

 

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