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Solothurn

1623


03.06.2008

Der Kanton Solothurn wird die Anpachtung von Fließgewässer durch Vereine abschaffen und durch ein Fischerpatent ersetzen.

Mit diesem Patent sollen dann alle größeren Fliessgewässer des Kantons befischt werden können. Dies Neuregelung ist möglich, weil das Fischereirecht an den Gewässern des Kantons Solothurn dem Staat gehört. Das neue Fischereigesetz wurde im Kantonsrat mit 73 gegen 14 Stimmen angenommen, wobei die Opposition nur aus den Reihen der Schweizerischen Volkspartei kam. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2009 in Kraft, womit die Patentfischerei bereits ab nächstem Jahr möglich sein wird. Das kantonale Fischereipatent für den Kanton Solothurn wird für alle Angler erhältlich sein (auch für Angler, die nicht im Kanton wohnen). Es kostet 140 Franken, für Jugendliche bis 18 Jahre 50 Franken. Kinder unter 12 Jahren dürfen in Begleitung gratis fischen. Die Vereine, die bisher als Pächter und Bewirtschafter auftraten, sollen weiterhin für die Bewirtschaftung und die

freiwillige Fischereiaufsicht zuständig sein. Sie werden für diese

Leistungen jedoch vom Kanton entschädigt. -ah-

 

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