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Schweiz: Hechtangler freigesprochen

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Ein Zürichsee-Angler musste sich am 2. Februar vor dem Horgener Bezirksgericht für einen 10 Minuten dauernden Hechtdrill rechtfertigen.

16.02.2010

Über den Fang des Hechtes war im „Tages-Anzeiger“ berichtet worden. Daraufhin hatte der Zürcher Tierschutz eine Anzeige wegen Tierquälerei eingereicht. Der Zürcher Tieranwalt Antoine Goetschel hatte den Fänger wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angeklagt. Dem Angler wurde vorgeworfen, er habe einem 22 Pfund schweren und 116 cm langen Hecht unnötiges Leiden verursacht, weil es 10 Minuten dauerte, bis der Hecht gelandet werden konnte. Dies sei zu lang und verstoße laut Goetschel gegen die Tierschutzgesetzgebung. Der vom Staat angestellte Tieranwalt argumentierte vor Gericht jedoch wenig sachgerecht: Der Fischer hätte die Schnur durchschneiden sollen, als dieser bemerkte, dass ein derart großer Fisch angebissen habe! Diese Maßnahme sollte das zu lange Leiden des Hechts angeblich verhindern. Dieser widersinnigen Argumentation des Tieranwalts folgte das Gericht nicht und sprach den Fischer frei. Der Verteidiger des Fischers – selbst ein Angler – legte dem Gericht überzeugend dar, dass der Angler mit adäquatem Gerät geangelt habe und ein Abschneiden der Schnur für den Hecht wohl das Gegenteil einer Leidensverkürzung darstellen würde. Ein Abschneiden führe eher dazu, dass sich der Fisch später irgendwo mit dem losen Schnurende verfangen und zugrunde gehen würde. Die über 50 Prozesszuschauer applaudierten nach dem Gerichtsurteil. Die meisten Zuschauer im Saal waren Angler, die diesem schweizerischen Präzedenzfall beiwohnen wollten. Einige der Zuschauer meinten nach dem Prozess lakonisch, dass es neben einem Fischereipatent zur Fischereiausübung nun in der Schweiz auch noch eine gute Rechtschutzversicherung brauche. Der geschlagene Tieranwalt äußerte sich in den Folgetagen sowohl in Presse wie Fernsehen mehrmals dahingehend, dass das Fangen von großen Fischen durch Angler nicht tierschutzkonform und deshalb mit geeigneten Fangmethoden zu verhindern sei. Auch diese Äußerung offenbart wieder einen deutlichen Mangel an Fischereisachkunde. In der Zukunft sind aus Tierschutzkreisen weitere Schritte gegen Angler in der Schweiz leider nicht auszuschliessen. Info: www.tagesanzeiger.ch/zuerich/linkes-ufer/Der-tollste-Hecht/story/26394509 -ah-

 

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