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Schleswig-Holstein: Fischereischein weiterhin notwendig

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Wer in Schleswig-Holstein angeln möchte, der wird auch weiterhin einen Jahresfischereischein benötigen – ob an der Ostsee, einem Fluss, einem See oder einem Angelteich.

Darauf verständigten sich am 8. Februar die Landespolitiker von CDU, FDP, SPD, Grünen und SSW bei einer Diskussionsveranstaltung des Landessportfischerverbandes (LSFV) Schleswig-Holstein. Die anstehende Novellierung des Fischereigesetzes Schleswig-Holstein war von CDU und FDP auf den Weg gebracht worden.

Nach Vorstellung von FDP und CDU sollten zukünftig Angler, die in sogenannten geschlossenen Gewässern ohne Verbindung zu einem natürlichen Gewässer (etwa in kommerziellen Angelteichen) angeln gehen, ohne Jahresfischereischein auskommen können. Das sieht der Entwurf des neuen Landesfischereigesetzes vor. Der LSFV bildet pro Jahr etwa 5.500 neue Angler aus und befürchtet jetzt einen Rückzug auf Raten aus der Fischereischeinpflicht.

„Es ist schwer zu realisieren, an Angelteichen keinen Fischereischein zu benötigen“, sagte Dr. Michael von Abercrohn (CDU). Für die Beibehaltung der alten Fassung im Gesetz sprach sich Günther Hildebrand (FDP) nach ersten Stellungnahmen der Angler aus. „Keine Abstriche in der Fischereischeinpflicht“, forderte auch Bernd Voß (Bündnis 90/Die Grünen). Der LSFV solle zukünftig sogar deutlich mehr Fischereischeine vergeben, weil dadurch viel mehr Menschen in Umweltfragen ausgebildet werden. „Der LSFV ist eine Naturschutzorganisation und man sollte ihn auch so behandeln“, sprach Lars Harms vom Südschleswigschen Wählerbund (SSW) den Anglern Kompetenz zu.

Beim Thema befristeter Fischereischein für Urlauber ohne Prüfung hingegen ließen die Politiker sich vom LSFV nicht mehr umstimmen. Günther Hildebrand (FDP) begründete den Sinn der Urlauber-Fischereischeine, von denen im Jahr zukünftig etwa 2.500 Stück ausgegeben werden. Nachdenken könne man allerdings über die Dauer der Gültigkeit sowie eine maximal zweimalige Ausgabe im Jahr. Eine Fischereischein-Pflicht sieht Dr. Michael von Abercron (CDU) für Urlauber nicht durchsetzbar, während Bernd Schröder (SPD) lieber alles wie bisher belassen möchte. Bernd Voß (Grüne) sprach sich für eine Übergangslösung aus, wusste aber noch nicht, wie die aussehen könnte.

Die vorgeschlagene Einschränkung im Entwurf des Fischereigesetzes, dass sich die Hegepflicht der Angler zukünftig nur noch auf offene Gewässer erstrecken soll, die auch fischereilich genutzt werden, erschoss sich den Politikern nicht. Die SPD, FDP und der SSW wollen die Hegepflicht so belassen, die CDU will auch Bewährtes nicht abschaffen, sich aber trotzdem noch einmal schlau machen, während die Grünen für den Erhalt von Fischereigenossenschaften sprechen.

Weil alles bereits im Tierschutzgesetz geregelt ist, sprechen sich die Angler auch für die Streichung des Tierschutz-Paragraphen 39 im Landesfischereigesetz aus und stoßen bei den Politikern auf Verständnis. Auch der Einsatz von Elektromotoren für behinderte Angler auf den Seen im Land sollte aus politischer Sicht kein Problem sein.

„Der LSFV-SH ist nach der Veranstaltung hoffnungsvoll, dass zumindest an allen Gewässern – ob offen oder geschlossen – auch mit dem neuen Landesfischereigesetz der Fischereischein erhalten bleibt“, freut sich LSFV-Präsident Peter Heldt. Er bot den Politikern bei weiteren Fragen die stete Unterstützung des LSFV an. Demnächst werde der LSFV alle Landespolitiker zu einem Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fischereischeinprüfung einladen, damit sie lernen, was die Angler für den Natur- und Umweltschutz leisteten.

Michael Kuhr

Info: www.lsfv-sh.de

 

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