Schlammpeitzger sind mittlerweile selten geworden. Charakteristisch für diese Schmerlenart sind 10 Barteln und der walzenförmige Körper. |
„Gewässerschutz ist Fischartenschutz“, bekräftigten die Karlsruher Regierungspräsidentin Nicolette Kressl und Baden-Württembergs Fischereiverbandspräsident Wolfgang Reuther am 30. Oktober 2013 in Graben-Neudorf.
Sie zitierten damit aus den wesentlichen Inhalten des druckfrischen Abschlussberichts zur Bestandserfassung der Fischart Schlammpeitzger im Regierungsbezirk Karlsruhe. Der Schlammpeitzger ist in Baden-Württemberg eine sehr seltene und streng geschützte Fischart. Auf knapp 50 Seiten dokumentiert Diplom-Biologe Peter Rudolph vom Büro Limno Fisch in Freiburg das Ergebnis seiner von 2010 bis 2012 andauernden Untersuchung an 78 Gewässerabschnitten in einem etwa 150.000 Hektar großen Untersuchungsraum entlang des Rheins von Rheinau im Süden bis zur Landesgrenze bei Lampertheim im Norden. Dieses Projekt hatte zum Ziel, die aktuelle Bestandssituation der zwischenzeitlich sehr seltenen Fischart Schlammpeitzger im Regierungsbezirk Karlsruhe unter Fischartenschutzaspekten näher zu beschreiben und Vorschläge für dessen Schutz zu erarbeiten. „Nur was wir kennen, können wir auch schützen“, unterstreicht Wolfgang Reuther.
Auch „Furzgrundel“ genannt
Im Rahmen der aufwendigen und schwierigen Untersuchungen gelangen in sechs Gewässern neue Nachweise des Schlammpeitzgers im Regierungsbezirk Karlsruhe. Der Schlammpeitzger gilt als „Ausnahmefisch“ in der hiesigen Fischfauna, da er mit sehr widrigen Lebensraumbedingungen zurechtkommt. Er verkraftet Sauerstoffmangel und sogar zeitweises Austrocknen des Gewässers. Aufgrund seiner besonderen Eigenschaften und Eigenarten wird er auch als Wetterfisch oder „Furzgrundel“ betitelt. Obwohl er so „hart im Nehmen“ ist, ist der Schlammpeitzger bei uns dennoch selten und stark bedroht. „Das liegt größtenteils am weitgehenden Verlust natürlicher Lebensräume und an der Bedrohung vorhandener Lebensräume“, stellt der Gutachter fest. In Folge ist er zwischenzeitlich häufiger in Ersatzlebensräumen, das heißt in künstlichen Gräben zu finden, als in der noch verbliebenen Rheinaue. In den Gräben kann es durch Unterhaltungsmaßnahmen wie Entkrautungen und Sohlräumungen zu Schädigungen der Bestände kommen.
Vorhandene Bestände sichern
Regierungspräsidentin Nicolette Kressl betonte, dass zum Schutz dieser seltenen und bedrohten Fischart die noch vorhandenen Bestände durch geeignete Maßnahmen gefördert und dauerhaft gesichert werden müssen. Auf Grundlage aller Ergebnisse werden in dieser Studie verschiedene Möglichkeiten zum Schutz und zur Förderung der Schlammpeitzgerbestände formuliert. Als wichtigste Schutzmaßnahmen werden Umstrukturierungen von Unterhaltungsmaßnahmen und der Erhalt vorhandener Lebensräume vorgeschlagen.
Dadurch kann das bisher ungenutzte Besiedlungspotential in der Rheinebene weiter ausgeschöpft werden und so ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Bestandssituation dieser seltenen und außergewöhnlichen Fischart in Baden-Württemberg geleistet werden.
Fischereiverbandspräsident Wolfgang Reuther (Verband für Fischerei und Gewässerschutz in Baden-Württemberg e.V.) betonte in diesem Zusammenhang die Bedeutung der derzeitigen Novelle des Wassergesetzes Baden-Württemberg für die Gewässerökologie und den Fischartenschutz: Im aktuellen Gesetzesentwurf ist ein besserer Schutz der Uferrandstreifen vorgesehen. Reuther hob zudem die schon seit vielen Jahren praktizierte gute Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe hervor, die sich auch jetzt wieder bei dem gemeinsamen Schlammpeitzger-Projekt ausgezeichnet bewährt hat. Initiiert und beauftragt wurde die Projektstudie vom Verband für Fischerei und Gewässerschutz in Baden-Württemberg e.V.. Die fachliche Begleitung erfolgte durch die Fischereibehörde im Regierungspräsidium Karlsruhe.
Download des Schlammpeizger-Berichts…
-pm-
Bilder: VFG BW