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Sachsen: Talsperre Eibenstock

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Die Talsperre Eibenstock
Die Talsperre Eibenstock.
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  • Die Talsperre Eibenstock im Erzgebirge in Sachsen hat eine Größe von 370 Hektar und ist maximal 25 Meter tief. Das Gewässer wird von hügeligem Mischwald gesäumt, der Wasserspiegel präsentiert sich zumeist konstant. Die als Salmonidengewässer ausgewiesene Sperre dient der Trinkwasserversorgung im Raum Chemnitz und Zwickau, dem Hochwasserschutz, der Niedrigwasser-Erhöhung während niederschlagsarmer Zeiten und in geringem Maße der Stromerzeugung, weshalb anglerische Belange Einschränkungen unterliegen.

    Karpfen gehören zu den begehrtesten Fischarten der Angler an den Vorbecken.

    Die in der Talsperre Eibenstock begehrtesten Fischarten der Petrijünger sind Hechte, Barsche, Bach-, Regenbogen- und Seeforellen. Besonders Erfolg versprechend für den Fang von Räubern, nur sie dürfen gefangen werden, sind das Spinnfischen und das Angeln mit toten Köderfischen. Der Stausee hat eine Vorsperre (Schönheiderhammer) sowie vier Vorbecken (Rähmerbach, Geidenbach, Weißbach und Rohrbach). Die Vorbecken Rohrbach und Weißbach sind „allgemeine Angelgewässer“.

    Das Vorbecken Rohrbach hat eine Größe von drei Hektar und genießt einen hervorragenden Ruf als Karpfen- und Schleienrevier. Das zwei Hektar große Becken Weißbach ist ein Allroundgewässer: Vorkommende Fischarten: Karpfen, Schleien, Hechte, Barsche und Rotaugen.

    H. E. Rudolph

    Die Talsprerre Eibenstock

    Fischarten (Mindestmaß cm/Schonzeit): Hecht (50/1.2.-30.4.), Barsch (-/-), Bachforelle (28/1.10.-30.4.), Regenbogenforelle (25/ 1.10.-30.4.), Seeforelle (60/1.9.-31.3.), Karpfen (40/-), Schleie (25/-), Rotauge (-/-).

     

    Erlaubnisscheine: Angelcenter Kunz, An den Hofewiesen 2, 09235 Burkhardtsdorf, OT Meinersdorf, Tel. 0172/3746176.

     

    Gebühren: Die Wochenkarte kostet 7 Euro. Mitglieder des DAV-Südsachsen angeln gebührenfrei.

     

    Gesetzliche Bestimmungen: Die Fischwaid ist nur an ausgewiesenen Uferstrecken mit Trinkwassertalsperren-Belehrung erlaubt. Eingesetzt werden dürfen eine Flug- oder Spinnangel oder zwei Raubfischruten. Die Köderfische müssen in der Talsperre gefangen worden sein. Nacht- und Eisangeln sind untersagt, und es dürfen, mit Ausnahme der toten Fischchen, keine natürlichen Köder verwendet werden.

     

    Lage: Im Erzgebirge in Sachsen.

     

    Informationen: Siehe „Erlaubnisscheine“ sowie bei Hans-Walter Süß, Schulberg 22, 0328 Stützengrün, OT Hundhübel, Tel. 037462/6987.

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