Für das Jahr 1937 habe ich diesen „gesetzlich geschützten“ Rubik-Rutenhalter erstmals in der Angelpresse entdeckt. Der als „Deutsches Reichs-Gebrauchsmuster“ (DRGM) angemeldete Rutenhalter wurde damals von Josef Rubik, Spezialwerkstätte für Angelgeräte Frankfurt am Main, hergestellt und vertrieben.
Schon 1939 ist von Rubik nichts mehr zu lesen. Der „vollkommene Rutenhalter“ taucht als „nach Ing. Schmidt“ in Angelzeitschriften auf. Die „Alleinfabrikation“ und den Vertrieb hat M. Raubenheimer, Spezialgeschäft für Angelgeräte, ebenfalls in Frankfurt, übernommen.
Was damals passiert ist, lässt sich nicht mehr nachvollziehen. Gab es Patentstreitigkeiten zwischen Rubik und Schmidt? Hat Raubenheimer das Geschäft von Rubik übernommen?
Wer weiß mehr? Infos an thomas.kalweit@paulparey.de