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Ostsee: Angelfischerei auf Dorsch wird verboten

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Dorsch-Angeln
Dorschangeln auf der Ostssee gehört vorerst der Vergangenheit an. Foto: DAFV, Olaf Lindner

Wie der DAFV mitteilte, dürfen Angler ab dem 1. Januar 2024 in der Ostsee keinen Dorsch mehr fangen. Darauf einigte sich der Rat der EU-Fischereiminister in seiner Sitzung am 24. Oktober 2023 in Luxemburg. Die Entnahmeregelungen für den Lachs bleiben mit einem Fisch mit abgeschnittener Fettflosse pro Tag unverändert.

DAFV und EAA fordern eine Kombination von Managementmaßnahmen statt Dorsch-Fangverbot

Bereits 2019 forderten organisierte Angler den Dorsch während ihrer Laichzeit konsequenter zu schonen, bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Fangmöglichkeit für Angler. Diese Argumentation wurde von Wissenschaftlern des Thünen Instituts wissenschaftlich überprüft und tatsächlich konnten sie nachweisen, dass mit einer Maßnahmenkombination von Schonzeit, Fenstermaß und Baglimit dieselben Schutzwirkungen erzielt werden können wie mit einem isolierten Fangverbot.

Seit 2022 fordert der DAFV deshalb zusammen mit seinen europäischen Partnerverbänden der European Anglers Alliance (EAA) die Prüfung und Berücksichtigung einer solcher Kombinationen für das Management des Dorsch-Bestands in der westlichen Ostsee und generell für die Bewirtschaftung von Fischbeständen. Die Konzentration auf maximale Fänge hat zu einer Verarmung der Altersstruktur und einem Verlust des produktivsten Teils der Dorsch-Population geführt. Dies wiederum bedroht die langfristige Nachhaltigkeit der Fischerei.

Im Kontrast zur weitestgehend unselektiven Berufsfischerei kann die Angelfischerei, durch Mindest-, und Maximalmaß sowie Entnahmefenstermaße, sehr selektiv auf den Bestand wirken. Dabei können beispielsweise noch nicht geschlechtstreife Tiere durch Mindestmaß-Regelungen und für die Reproduktion besonders wichtige große Weibchen durch Maximalmaß-Regelungen und Entnahmefenster von der Nutzung ausgeschlossen werden. Dadurch könnte die Freizeitfischerei zu einer optimalen Alters- und Größenstruktur für die Bestandssicherung und -erholung beitragen.

EU-Politik ignoriert wissenschaftliche Erkenntnisse

„Mittlerweile wurde wissenschaftlich nachgewiesen, dass eine Maßnahmenkombination bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Angelfischerei, identische Schutzwirkungen erzielen kann. Mit dem großen Vorteil, dass sozioökonomische Wertschöpfungen durch dem Angeltourismus in traditionell strukturschwachen Küstenregionen weiter genutzt werden können. Außerdem bietet die selektive Angelfischerei durch die gezielte Entnahme erhebliche Vorteile für ein erfolgreiches Management. Diese werden in der Diskussion bedauerlicherweise komplett ausgeblendet“, so Alexander Seggelke, Geschäftsführer des DAFV.

Laut einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), hat sich Deutschland gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten dafür eingesetzt, dass die Freizeitfischerei auf Dorsch wieder möglich werden soll, sobald die wissenschaftlichen Fangmengenempfehlungen dies zulassen.

-Pressemitteilung DAFV-

Dorsch Fangquoten
Abbildung: DAFV

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Landwirtschaft:

Auch 2024 wird herausfordernd für die Ostseefischerei
Der Rat der EU-Fischereiministerinnen und -minister hat am 24. Oktober 2023 in Luxemburg die Fangquoten für die Ostseebestände für das Jahr 2024 beschlossen. Auch im kommenden Jahr muss die gezielte Fischerei auf die für Deutschland wichtigen Bestände Dorsch und Hering in der westlichen Ostsee weitgehend geschlossen bleiben.

Anlass zur Hoffnung gibt es beim westlichen Hering – der Bestand zeigt erste Anzeichen für eine Erholung. Um diese zu verstärken, werden die Maßnahmen zum Wiederaufbau fortgesetzt. Deutschland konnte sich dabei erfolgreich dafür einsetzen, dass die kleine Küstenfischerei auf westlichen Hering mit passiven Fanggeräten, wie Stellnetzen und Reusen, weiterhin möglich ist. Die Dorschbestände leiden dagegen weiter unter einer Vielzahl von negativen Umwelteinflüssen und den Folgen der Klimakrise: Ob und wann sie wieder eine gesunde Bestandsgröße erreichen, ist nach wissenschaftlicher Einschätzung derzeit unklar.

Der Rat hat daher für die westliche Ostsee eine Absenkung der zulässigen Dorschbeifänge sowie für 2024 ein Aussetzen der Freizeitfischerei auf Dorsch beschlossen. Gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten hat Deutschland sich dafür eingesetzt, dass die Freizeitfischerei auf Dorsch wieder möglich werden soll, sobald die wissenschaftlichen Fangmengenempfehlungen dies zulassen.

Zu dem Quotenbeschluss für die Ostsee erklärt die Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Silvia Bender: „Der heutige Quotenbeschluss ist die einzige Chance, die Bestände wiederaufzubauen. Für eine Perspektive am Ende der Talsohle ist es  unerlässlich, dass sich Dorsch und Hering erholen. Ein kleiner Lichtblick ist, dass wir uns erfolgreich dafür einsetzen konnten, die Ausnahme für kleine Küstenfischer beim westlichen Hering fortzusetzen. Unser Ziel bleibt es, der Fischerei an der Ostsee eine tragfähige Zukunftsperspektive zu eröffnen. Die BMEL-Leitbildkommission zur Zukunft der deutschen Ostseefischerei wird dazu noch in diesem Jahr ihre Empfehlungen vorlegen.

Mit der Zukunftskommission Fischerei wollen wir diesen partizipativen Prozess im nächsten Jahr auf die gesamte deutsche Küste übertragen. Mit den Geldern aus dem Windenergie-auf-See-Gesetz stehen uns auch ausreichend Mittel für die Umsetzung zur Verfügung.“ Bei Sprotte sinkt die Fangmenge um 10 Prozent, für Scholle konnte sie auf der Höhe des Vorjahres fortgeschrieben werden.

-Pressemitteilung BMEL-

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