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Österreich: Ausgleich für Schäden durch Kraftwerke

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Die österreichischen Fischerei-Pächter erhalten künftig einen finanziellen Ausgleich für Schäden, die durch Kraftwerks-Betreiber hervorgerufen werden.

Diese Entscheidung des Obersten Gerichtshofes hat der Rechtsanwalt des Österreichischen Kuratoriums für Fischerei & Gewässerschutz (ÖKF), Dr. G. Renner, nach nahezu 8-jähriger Prozessführung erwirkt.

Der Hintergrund: Dutzende Fließgewässer, die sich unterhalb von Kraftwerks-Stauanlagen befinden, sind unnatürlich hohen Wasserstandsschwankungen unterworfen. Oftmals trocknen ganze Flussabschnitte gänzlich aus, alles Leben geht zugrunde. Nur dem permanenten Hege-Einsatz der Angler und Pächter an den betroffenen Revieren ist es zu verdanken, dass es nicht immer zur völligen Vernichtung des Fischbestandes kommt. So werden unter hohem Zeit- und Kostenaufwand elektrische Abfischungen durchgeführt und die so vor dem Austrocknen geretteten Fische umgesiedelt.

Bislang mussten die Betroffenen die Kosten für derartige Rettungsaktionen und für die aus dem unnatürlichen Trockenfallen der Flussläufe entstandenen Schäden immer aus eigener Tasche bezahlen. Und bis vor kurzem war es nicht gelungen, die Kraftwerksbetreiber dazu zu bewegen, wenigstens die notwendige Mindestmenge an Wasser durchlaufen zu lassen.

Vielleicht ist es dem ÖKF so gelungen, auf manchen Gewässerstrecken das „Jahr des trockenen Schotterbettes“ wieder durch viele „Jahre des Wassers“ abzulösen.

-pm-

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