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Neue Binnen- und Küstenfischerei-Verordnung

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In Mecklenburg-Vorpommern ist eine neue Binnen- und Küstenfischereiverordnung in Kraft getreten, die auch uns Angler betrifft.

So gibt es ab dem nächsten Jahr wieder feste Schonzeiten. Für den Zander gilt diese vom 23. April bis zum 22. Mai, für den Hecht vom 1. März bis 30. April. Die Quappenschonzeit wurde auf den Zeitraum vom 1. Januar bis 15. Februar gelegt und somit verkürzt.

Meerforellen und Lachse sind vom 1. September bis 30. November tabu. Eine weitere Neuerung: Das Schleppangeln auf den Binnengewässern wird künftig nicht mehr generell verboten sein. Allerdings obliegt die Erteilung einer Schlepperlaubnis dem Gewässerbewirtschafter. Man sollte sich also bei den jeweiligen Kartenausgabestellen erkundigen. In den Küstengewässern ist das Schleppfischen weiterhin verboten.

-red-

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