Der Landesfischereiverband Baden-Württemberg gibt in einer aktuellen Pressemitteilung folgendes bekannt:
Liebe Anglerrinnen und Angler,
wie bereits berichtet, haben die Mitglieder unseres geschäftsführenden Präsidiums mit ihrer Klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart ein Urteil erwirkt, nach welchem das Nachtangelverbot in der Landesfischereiverordnung Baden-Württemberg nicht rechtmäßig ist. Dieses Urteil hat ja aber nur eine direkte Geltung für die Kläger dieses Verfahrens.
Das für die Fischerei zuständige Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat aber unmittelbar nach diesem Urteil erklärt, hiergegen kein Rechtsmittel einzulegen, sondern vielmehr dieses Urteil akzeptieren und die entsprechende Regelung zeitnah anpassen zu wollen. Verständlicherweise wollte das Ministerium hier aber abwarten, bis die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen. Wir haben daher wie berichtet mit dem Ministerium vereinbart, dass sobald diese schriftlichen Urteilsgründe vorliegen, wir uns miteinander ins Benehmen setzen, um zu erörtern, wie hier nun weiter verfahren werden soll.
Nachdem nun die schriftlichen Urteilsgründe des Verwaltungsgerichts Stuttgart vorliegen, haben wir uns wie vereinbart mit dem Ministerium in Verbindung gesetzt. Wir haben hierbei dargelegt, dass es den Anglerinnen und Anglern in Baden-Württemberg keinesfalls zugemutet werden kann, dass dieses Urteil weiterhin nur für die Kläger dieses Verfahrens gelte und alle anderen Anglerinnen und Angler abwarten zu müssen, bis die rechtlich erforderlichen Schritte zur Änderung einer Verordnung durchlaufen sind, da dann mit einer Aufhebung des Nachtangelverbots erst Anfang 2022 gerechnet werden könne.
In einem sehr konstruktiven Gespräch in äußerst angenehmer Gesprächsatmosphäre haben wir nun mit Herrn Minister Hauk Einigkeit dahingehend erzielt, dass vor dem Hintergrund der baldigen Aufhebung des Nachtangelverbots und damit auch des Wegfalls der Ordnungswidrigkeit ein Verstoß gegen das Nachtangelverbot nicht mehr geahndet werden sollte.
Das Ministerium wird daher in den kommenden Tagen diese Rechtsauffassung den zuständigen Behörden mitteilen.
Wir können daher hiermit die äußerst erfreuliche Mitteilung machen, dass nun alle Anglerinnen und Angler in Baden-Württemberg nicht mehr durch ein in der Landesfischereiverordnung geregeltes Nachtangelverbot daran gehindert sind, auch nachts zu angeln. Wir haben also jetzt endlich unser Ziel erreicht, dass auch in Baden-Württemberg nachts geangelt werden darf.
Wir möchten uns an dieser Stelle ausdrücklich bei allen verantwortlichen Personen im Ministerium und insbesondere bei Herrn Minister Hauk persönlich dafür bedanken, dass wir hier sehr schnell einer Meinung sein konnten und so einen für die Anglerinnen und Angler in Baden-Württemberg gangbaren Weg haben finden können.
Thomas Wahl, LFVBW-Präsident
-Pressemitteilung LFVBW-