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Meerforellen-Aufstieg hat begonnen

2026


In Mecklenburg-Vorpommern wandern die Meerforellen zu ihren angestammten Laichgebieten in die Flüsse und Bäche.

Daher gilt in dem nördlichen Bundesland vorübergehend ein Fangverbot: Vom 1. September bis Ende November in den Küstengewässern, im Binnenland gilt das Verbot seit dem 1. Juli bis zum 31. März. Das Fangverbot ist für die natürliche Vermehrung und damit die Arterhaltung der Salmoniden erforderlich.

Stellnetzfischerei eingeschränkt

An 15 Flussmündungen zwischen Harkenbeck im Westen und Ücker im Osten Mecklenburg-Vorpommerns ist die Stellnetzfischerei im Radius von je 100 Metern vom Auslauf-Mittelpunkt verboten. An der Mündung der Warnow gilt je ein 500-Meter Halbkreis vor den Köpfen der Ost- und der Westmole als stellnetzfreie Zone. Das Einschwimmen der Fische in die Fließgewässer soll dadurch erleichtert werden.

An vielen Stellen wie zum Beispiel vor der Schwaaner Brücke, am Hellbach bei Neubukow und am oberen Flusslauf der Warnow bei Parchim wurden Querbauwerke beseitigt, damit die Laichgebiete von den Salmoniden erreicht werden können. An Wildenitz und Warnow wurden seit 1990 aus diesem Grund bereits 32 für die Fische hinderlichen Staustufen zurück- oder umgebaut.

-dk-

Link-Tipp: Mehr Schutz für Meerforelle & Co

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