Im rheinland-pfälzischen Rhein wurden Tausende markierte Zander ausgesetzt. Der Erfolg von Besatzmaßnahmen soll so überprüft werden.
23.06.2007
Mit folgendem Infotext wendet sich die Obere Fischereibehörde der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd an die Angler:
Untersuchungen zum Erfolg von Besatzmaßnahmen mit markierten Zandern in ausgewählten Altrheinarmen in Rheinhessen-Pfalz
Hintergrund der Maßnahme
Ursprünglich lag die westliche Verbreitungsgrenze des Zanders (Sander lucioperca) in den Einzugsgebieten von Elbe und Donau. Im Gewässersystem des Rheins wurde er ab 1880 erfolgreich eingeführt. Im rheinland-pfälzischen und hessischen Abschnitt wird er seit 1886 durch die Berufsfischer gefangen. Untersuchungen über die einheimischen Fischbestände konnten im Rheineinzugsgebiet ebenso wie die Vertreter der Berufsfischerei eine erfolgreiche natürliche Fortpflanzung feststellen. Dennoch häufen sich die Aussagen von Seite der Angel- und Berufsfischerei über einen starken Rückgang von fangreifen Zandern im Rhein und seinen Altarmen.
Ziel der Maßnahme
Im Rahmen des Projekts wurden durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Neustadt an der Weinstraße, mehrere Tausend markierte Besatzzander in den Rhein und seine Seitengewässer ausgesetzt. Auf Grundlage der Daten aus dem Wiederfang soll der Einfluss von Besatzmaßnahmen auf die Bestandssituation des Zanders untersucht werden.
Markierung
Die Besatzfische wurden vor den jeweiligen Besatzterminen mit einem Farbstoff auf Siliconbasis auf dem Ansatz des Kiemendeckels markiert. Die Markierung ist mit dem bloßen Auge gut erkennbar, da die Haut an dieser Stelle durchsichtig und verhältnismäßig dick ist.
Wichtig!
Die Bilder zeigen einen markierten Zander. Er ist innerhalb des roten Ovals mit gelber Farbe markiert. Im aktuellen Projekt wurden die Besatzzander entweder mit gelber oder roter Farbe auf der rechten oder linken Körperseite markiert. Die jeweils markierte Körperseite wird aus der Sicht des Zanders beschrieben. Das bedeutet, dass der dargestellte Zander auf der rechten Körperseite markiert wurde. Um weiterhin erfolgreiche Fischbesatzmaßnahmen im Rhein und seinen Seitengewässern durchführen zu können, sind wir unbedingt auf vertrauenswürdige Rückmeldungen gefangener Zander durch die Freizeitangler angewiesen. Wir bitten Sie daher, alle gefangenen Zander in die dem Erlaubnisschein beiliegende Fangmeldung einzutragen. Bitte geben Sie Ihre Fangmeldungen bis zum 15. Dezember jeden Jahres an eine der Fischereischeinausgabestellen, den Geschäftsstellen des Landesfischereiverbandes Rheinland-Pfalz e.V. oder des Sportfischerverbandes Pfalz e.V. zurück oder übersenden Sie diese an: Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Abteilung 3
Referat 31 – Obere Fischereibehörde – Friedrich-Ebert-Straße 14, 67433 Neustadt an der Weinstraße
E-Mail: thomas.oswald@sgdsued.rlp.de
Fax: 06321/99-2930 Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
Ralf Neumann, Vizepräsident -pm-