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Hamburgisches Fischereigesetz ist in Kraft

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Die Hamburgische Bürgerschaft hat das neue Fischerei- und Angelgesetz am 22. Mai 2019 beschlossen.

Die dazugehörige Durchführungsverordnung wurde am 4. Juni 2019 vom Hamburger Senat verabschiedet. Beide Rechtsgrundlagen wurden inzwischen im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht, so dass das neue Regelwerk jetzt in vollem Umfang in Kraft getreten ist.

Zwei ganz wesentliche Neuregelungen:

Ab jetzt müssen alle Anglerinnen und Angler – auch aus anderen Bundesländern – die Hamburger Fischereiabgabe entrichten. Dies kann bei den neu geschaffenen privaten Ausgabestellen geschehen. Eine aktuelle Liste aller Ausgabestellen finden Sie unter: www.hamburg.de/bwvi/jagd/

In Hamburg gilt zudem ab heute das sogenannte Entnahmefenster. Zusätzlich zu den zu kleinen, noch nicht geschlechtsriefen Fischen, müssen große, für den Fischbestand besonders bedeutsame Fische, schonend wieder zurück in die Gewässer zurückgesetzt werden.

Eine Zusammenfassung aller weiteren wesentlichen Änderungen finden Sie in einer Publikation zum neuen Hamburger Fischerei- und Angelgesetz.

Plakat zum Download…

Maßband zum Entnahmefenster…

-pm-

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