Wasserkraftanlagen gelten als Quelle erneuerbarer Energie und damit als umwelt- und klimafreundlich. Die Realität sieht anders aus.
Zum Thema eine gemeinsame Pressemitteilung des Landesanglerverbands Brandenburg e.V. (LAVB) und des Landesfischereiverband Brandenburg/Berlin e.V. (LFV):
Wasserkraftanlagen versperren die natürlichen Wanderwege unserer heimischen Fische in den Fließgewässern. Ihren Instinkten folgend, versuchen die Fische dennoch, diese Hindernisse irgendwie zu überwinden. Dabei werden viele von ihnen an die Absperrgitter gepresst oder geraten in die Turbinen, wodurch sie verletzt oder getötet werden. Der Gesetzgeber hat deshalb längst eindeutige Vorgaben gemacht. Demnach ist Wasserkraftnutzung nur dann zulässig, wenn geeignete Maßnahmen zum Schutz der Fischpopulation ergriffen werden. Wo bestehende Anlagen diese Anforderungen nicht erfüllen, sind die erforderlichen Maßnahmen innerhalb angemessener Fristen durchzuführen (vergl. § 35 WHG; §§ 27-30 BbgFischG; §§ 24-25 BbgFischO). Nur umgesetzt werden diese Vorgaben nicht.
Wir waren froh, dass mit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das „überragende öffentliche Interesse“ der kleinen Wasserkraft gestrichen werden sollte. Die Novellierung sah vor, kleine Wasserkraftanlagen mit einer Leistung weniger als 500 KW aus ökologischen Gründen nicht mehr zu fördern. Im Juli 2022 beschloss der zuständige Ausschuss auf Bundesebene, auf Betreiben der Wasserkraftlobby, dann die Rolle rückwärts. Besonders erschreckend ist dabei, dass das „überragende öffentliche Interesse“ pauschal nun sogar für kleinste Anlagen gilt. Egal, wie klein, erhalten sie weiter die höchste Einspeisevergütung.
„Keine der im Land Brandenburg betriebenen Wasserkraftanlagen erfüllt bislang die gesetzlichen Bestimmungen zum Fischschutz und zur Fischableitung. Die Folgen treffen dabei nicht nur geschützte Fischarten wie den Europäischen Aal, das Bach- oder das Flussneunauge, sondern alle Arten.“ so Steffen Zahn, Fischereiwissenschaftler am Institut für Binnenfischerei e.V. Potsdam-Sacrow (IfB).
„Laut derzeitigem Stand der Wissenschaft werden durchschnittlich 22 Prozent der Fische schwer verletzt oder getötet, die durch eine Wasserkraftanlage schwimmen. Um den vermeintlich grünen Strom aus Wasserkraft zu erzeugen, lassen wir täglich den qualvollen und sinnlosen Tod zahlloser Fische zu.
Mit Wasserkraftanlagen werden im Land Brandenburg mit 20 GWh weniger als 0,06 Prozent der Jahres-Nettostrommenge von zirka 35.000 GWh gewonnen. Diese geringe Ausbeute steht in keinem vernünftigen Verhältnis zu den ökologischen Schäden, die dabei in unseren Fließgewässern durch Wasserkraftanlagen entstehen. Die gesetzlichen Vorgaben zum Fischschutz an Wasserkraftanlagen müssen deshalb unverzüglich umgesetzt werden. Strom aus Wasserkraft ist nicht grün. Er ist rot gefärbt vom Blut der getöteten Fische. Wir werden gemeinsam mit anderen Verbänden prüfen, wie wir wirksam Anzeigen erstatten, um zumindest die gegenwärtig gültigen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten“, sagt Andreas Koppetzki, Hauptgeschäftsführer des Landesanglerverbandes Brandenburg e.V. (LAVB). Warum endlich gehandelt werden muss, zeigen einmal mehr die aktuellen Bilder vom Wehr an der Dahme bei Märkisch Buchholz.
-Pressemitteilung Landesanglerverband Brandenburg/Landesfischereiverband Brandenburg/Berlin-