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Grimsel-Stausee

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23.04.2008

Keine Staumauererhöhung des Grimsel-Stausees in der Schweiz: Fischer siegen vor dem Verwaltungsgericht Bern.

Die Kraftwerke Oberhasli (KWO) hatten im Oktober 2005 ein Baugesuch zur Vergrößerung des Grimsel-Stausees sowie zur Sanierung und Erhöhung der Staumauer eingereicht. Das kantonale Wasser- und Energiewirtschaftsamt hatte dieses Vorhaben im Baubewilligungsverfahren genehmigt. Dagegen haben die lokalen Fischer, der Fischereiverein Oberhasli und die Fischereipachtvereinigung Interlaken zusammen mit weiteren Umweltverbänden beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern Beschwerde eingelegt. Die Beschwerdeführer argumentierten, die bewilligten baulichen Veränderungen (Erhöhung der Fallhöhe um 22 Meter und die Erhöhung des Stauvolumens um 80 Prozent von 95 auf 170 Millionen Kubikmeter) würden einer neuen Betriebserlaubnis bedürfen, was ein anderes Bewilligungsverfahren notwendig mache. Dies hätte aber viel drastischere Umweltauflagen für die KWO zur Folge. Mit Entscheidung vom 3. April 2008 hat das Bernische Verwaltungsgericht nun den Anglern Recht gegeben. Die Baubewilligung wurde aufgehoben. Die Staumauererhöhung hat nun im Rahmen eines sogenannten Konzessionsverfahrens zu erfolgen, in dem ökologische Faktoren viel stärker berücksichtigt werden. Durch den Schwallbetrieb des Stausees kommt es zum Beispiel zu starken Beeinträchtigung des Flusses Aare. -ah-

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