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Fischotter: Endlich Rechtssicherheit

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Bayern: Zum heutigen 1. August 2023 tritt die Ausführungsverordnung für die Entnahme von Fischottern in Teichwirtschaften in Kraft.

Auf diese neue Säule des Fischottermanagements warteten viele Teichwirte in Bayern, seit die Staatsregierung im Mai die Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung um den Fischotter erweitert hat. Nun wurde die Gebietskulisse für die Entnahme in den Regierungsbezirken Oberpfalz und Niederbayern festgelegt, in denen die Fischotterbestände gesichert und die verursachten Schäden besonders hoch sind.

Hohe Auflagen für Teichwirte

„Mit dem heutigen Tag haben wir endlich die notwendige und komplette rechtliche Grundlage für die Entnahme von Fischottern“, erklärt Axel Bartelt, Präsident des Landesfischereiverbands. „Die Teichwirte haben eine umfangreiche und sehr komplexe Checkliste zu erfüllen, bevor es im Einzelfall zu einer Entnahme kommt. Auflagen, die dem besonderen Schutzstatus des Otters entsprechen und die auch wir Fischer mittragen. Wir wollen durch verantwortungsvolles Handeln in der Öffentlichkeit eine Akzeptanz für diesen dringend notwendigen Schritt erreichen.“

„Ich bin selbst Teichwirt und sehe die Verluste durch die Fischotter in meinen Teichanlagen fast täglich. Wir sehen nicht nur die Qualen der verletzten Fische, sondern bangen um die Zukunftsperspektive unserer Betriebe“, kommentiert Alfred Stier, Vizepräsident für die Berufsfischerei im Landesfischereiverband Bayern. „Es gilt für die Entnahme weitgehende Voraussetzungen zu erfüllen, die uns sicherlich vor immense Herausforderungen stellen werden – aber jetzt haben wir ein Werkzeug in der Hand, um unsere Fische zu schützen.“

-Pressemitteilung Landesfischereiverband Bayern-

Umweltschützer kritisieren Fischotter-Abschüsse

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die ab 1. August geltende Regelung zum Fischotter-Abschuss in Bayern scharf und kündigt rechtliche Schritte an. Die bayerische Landesregierung habe per Ausnahmeverordnung den Abschuss der streng geschützten Art ohne „aufwendige Einzelgenehmigungen“ in Ostbayern erlaubt. Dazu sagt Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Markus Söder macht Wahlkampf auf Kosten des Artenschutzes. Der Abschuss des Fischotters ist für die Teichwirtschaft nicht hilfreich, ein Desaster für den Artenschutz und rechtswidrig. Deshalb werden wir gerichtlich dagegen vorgehen. Statt eine Ausrottungsmaschinerie gegen streng geschützte heimische Wildtiere in Gang zu setzen, braucht es an Fischteichen nachhaltige Lösungen wie Zäune, Ablenkteiche und gesunde Gewässerlandschaften im Umfeld. Die bayerische Regierung sollte sich konsequent für die Renaturierung natürlicher Gewässer einsetzen, dann fühlen sich Fischotter auch außerhalb von bewirtschafteten Teichen wohl.“

-Pressemitteilung Deutsche Umwelthilfe-

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