Demnächst gilt das Verursacherprinzip bei Mikroschadstoffen! In einer Pressemitteilung der EU-Kommission im Januar 2024 begrüßte diese die politische Einigung zwischen dem EU-Parlament und dem Rat über den Vorschlag der Kommission zur Überarbeitung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie.
Dies berichtet das Österreichisches Kuratorium für Fischerei und Gewässerschutz (ÖKF) in einer aktuellen Pressemitteilung. Der neue EU-Gesetzesentwurf wird die kommunale Abwasserbehandlung “völlig revolutionieren”, da erstmals das Verursacherprinzip – die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) – zur Anwendung kommt:
- Das Verursacherprinzip verpflichtet die Schlüsselindustrien (Pharma und Kosmetik), die Verantwortung für die Verbreitung von Mikroschadstoffen zu übernehmen.
- Die Pharma- und Kosmetikindustrie muss mindestsens 80 Prozent der Kosten für die Reinigung von Schadstoffen in einer 4. Reinigungsstufe tragen.
- Diese beiden Branchen sind gemeinsam für 92 % der Mikroschadstoffe im Abwasser verantwortlich.
- Bis 2045 müssen die EU-Länder die Anwendung der 4. Reinigungsstufe in größeren Anlagen, die Gemeinden mit 150.000 oder mehr Menschen versorgen, garantieren, wobei Zwischenziele für 2033 und 2039 festgelegt sind.
Ein großer Fortschritt – mit einem Wehrmutstropfen
Die Anerkennung des Verursacherprinzips ist nach langwierigen und zähen Verhandlungen als großer Fortschritt zu sehen. Ein Wehrmutstropfen dabei ist der Umsetzungszeitrahmen bis 2045. Die Europäische Anglerallianz, gemeinsam mit mehreren anderen NGOs, hat sich im Vorfeld vehement für einen Zeitrahmen ohne Wenn und Aber bis 2027 analog zur EU-Wasserrahmenrichtlinie eingesetzt. Mehr zum Thema auf der Webseite des ÖKF…
-Pressemitteilung ÖKF-