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Eine Kontrolle und ihre Folgen

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Mit geliehenem Gerät fängt es sich oft besser!

Im Jahr 2021 war es, an einem strahlend schönen Tag im Spätherbst. Spontan konnte ich mir einige Stunden freischaufeln und begab mich schnell ans Wasser. Nur mit der alten Hardy Spin, der ABU Cardinal und ein paar Mepps 2 in Silber.

Einige kleine Döbel und Rapfen ließen sich schnell fangen, aber dann war der Spuk auch schon wieder vorbei. Da fragte ein älterer Mann sehr höflich, ob er sich in meine Nähe setzen dürfe. Bald unterhielten wir uns intensiv und er erzählte mir dass er nach vielen Jahren wieder mit dem Angeln begonnen hätte. Sogar eine Wurmzucht dürfe er sein eigen nennen.

Er bot mir seine Rute zum Fischen mit der Pose an. Kaum hatte ich ausgeworfen kam ein Kontrolleur des Weges. Meinen Jahresfischereischein konnte ich schnell vorzeigen. Aber die Mitgliedskarte des ASV Rastatt fand ich nicht. Der Kontrolleur machte mir ein faires Angebot. Ich dürfe weiter angeln und solle am nächsten Tag meine Angelkarte vorlegen. Dann würden mir keine Konsequenzen drohen.

Als er ging, konnte ich gerade noch das Rutenende ergreifen. Keine Frage – da hing ein Fisch dran. Und kein Kleiner. Mit der antiquierten Rolle der Marke Karmann und der dünnen Schnur musste ich behutsam drillen, bis ich voller Freude sah, dass ein schöner Zander an der Angel hing. Die Freude war umso größer, weil ich Zander für mein Leben gern esse. Doch dies blieb mir versagt. Denn plötzlich war Freund Glasauge weg und nur ein kleiner Barsch hing noch am Haken. Dieser hatte sich meinem Wurm einverleibt und war dann gepackt worden. Leider hatte der Zander den Köderfisch nur quer im Maul gehabt und dann wieder losgelassen.

Bernd Taller

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