Im Hinblick auf den Vorschlag des EU-Parlamentes die Tagesfangbegrenzung auf zwei Dorsche pro Tag zu beschränken, hätte es schlimmer kommen können. Die Kürzung um zwei Dorsche pro Tag für Angler wird auf den Bestand wohl kaum messbare Auswirkungen zeigen.
Auf die generelle Motivation für Angler an der deutschen Küste angeln zu gehen und dafür aus entfernten Regionen anzureisen schon eher.
Psychologischer Effekt
„Die Tagesfangbegrenzung hat auf Angler im Wesentlichen einen psychologischen Einfluss. Viele Angler schaffen es oft gar nicht das Tagesfanglimit auszuschöpfen – das ist auch kein Problem. Aber die Vorstellung, an einem guten Fangtag nicht auch mal ein paar mehr Dorsche mitnehmen zu dürfen, schreckt viele Angler ab ihre wenigen Urlaubstage an der deutschen Küste zu verbringen“, so Dr. Christel Happach-Kasan Präsidentin des Deutschen Angelfischerverbandes.
„Der gesamte Angelsektor übernimmt in vielen Regionen zunehmend eine bedeutende sozioökonomische Rolle. Der Einsatz des BMEL gegen den Vorschlag der EU-Kommission vorzugehen, zeigt das zunehmende Verständnis für die Anglerfischerei in der Politik. Angeln gilt weltweit als so genannte “high-value low-impact” Aktivität. Schonend und dabei mit einer hohen Wertschöpfung. Eine Erkenntnis, auf die andere Länder längst proaktiv bauen.“, so Alexander Seggelke, Geschäftsführer des DAFV.
Auf Basis der Ausgangssituation und der aus wissenschaftlicher Sicht vorherrschenden Reproduktionsproblematik hätte es aus Sicht des Geschäftsführers des Landesanglerverbands Mecklenburg-Vorpommern, Axel Pipping, auch schlimmer kommen können.
„Für unsere Angler heißt an die Ostsee zu kommen, nicht nur Dorsche angeln. Beim Angeln vom Strand gehen auch immer wieder Makrelen, Meerforellen oder Hornhechte an den Haken. Die Plattfischbestände sind hervorragend. Eine Ausfahrt mit Naturködern ist immer lohnend und wir nehmen die Situation zum Anlass, um vermehrt auf die wunderbare Vielfalt der Ostseefische hinzuweisen, so Pipping.
Fangquote durch Angler nicht ausgefischt
Auch aus Schleswig-Holstein sieht man die Bekanntgabe aus Brüssel mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Präsident des Landessportfischerverbandes Schleswig-Holstein, Peter Heldt meint:
“Es gibt viele Tage, an denen die Angler überhaupt keinen Dorsch fangen, und einige wenige Tage an denen es läuft. Gerade für Angeltouristen ist es besonders ärgerlich, an den wenigen guten Tagen dann das angeln auf Dorsch einzustellen. Schon in den vergangenen Jahren haben die Angler die für sie vorgesehene Fangquote überhaupt nicht ausgefischt. Da erscheint es dann wenig sinnvoll, die Tagesfangmenge noch weiter zu reduzieren. Der Anreiz an die Küste Schleswig-Holsteins zu kommen, sollte immer gewährleistet sein. Jetzt haben wir von der EU eine Tagesfangbegrenzung von 5 Dorschen bekommen, und in den zwei Laichmonaten dürfen 2 Fische gefangen werden. Die Fische in der Laichzeit konsequent zu schonen und dafür das aktuelle bag-limit beizubehalten, wäre für uns zielführender gewesen.“
Sozioökonomischen Mehrwert hervorheben
Der neue Präsident des Deutschen Meeresanglerverbands, Marco Montieri hätte aus psychologischen Gesichtspunkten gerne die 7 Fische gehalten. Muss aber auch konstatieren, dass die wissenschaftlichen und politischen Voraussetzungen nicht gerade vielversprechend waren. „Umso mehr gilt es in den nächsten Jahren, den sozioökonomischen Mehrwert des Angelns stärker hervorzuheben, damit das politische und gesellschaftliche Verständnis noch besser wird“.
Der DAFV hatte frühzeitig seine Position gegenüber dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) begründet, die Tagesfangbegrenzung nicht abzusenken. Die EU-Kommission hatte im Vorfeld eine Absenkung auf zwei Fische pro Angler und Angeltag gefordert.
Unter Berücksichtigung, dass in den Jahren 2017 und 2018 die Dorsche den niedrigsten Reproduktionserfolg seit Erhebung der Daten vorweisen, vertritt der DAFV für den Weideraufbau gesunder Bestände auch weiterhin die Position von einer gezielten Befischung von aggregierten Dorschbeständen in Tiefen Wasserschichten während des Laichgeschäftes abzusehen.
Mecklenburg-Vorpommern und Rügen (SD 24)
Sowohl Dorsche der östlichen und westlichen Bestände kommen im Meeresgebiet 24 (SD 24) vor. Das Meeresgebiet umfasst im Wesentlichen den Bereich vor Mecklenburg-Vorpommern inklusive Rügen bis nach Bornholm.
Im Meeresgebiet 24, also weiten Teilen der Küste von Mecklenburg-Vorpommern und Rügen gilt die Regelung für 2020 nur innerhalb der 4 Seemeilen (6km) Zone. Außerhalb dieser Grenzen dürfen zukünftig keine Dorsche entnommen werden. Hintergrund ist der dramatische Zustand der östlichen Dorschbestände, die in SD 24 nach wissenschaftlicher Erkenntnis vermehrt auf „hoher“ See anzutreffen sind. Da der Ostdorsch stark bedroht ist, wurde über das bereits im Juli 2019 in Kraft getretene Fangverbot für 2020 verlängert.
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