Die Anlegepoller sind Top-Angelstellen für viele Fischarten. Vor allem Karpfen “grasen” sie jede Nacht nach Freßbarem ab. |
Die Ruhr bei Mülheim ist im Schnitt vier bis fünf Meter tief und beeindruckt durch ihre Fischartenvielfalt: Hecht, Zander Barsch, Aal, Regenbogenforelle, Karpfen, Grasfisch, Schleie, Döbel, Aland, Brassen, Rotauge… alles kann jederzeit an den Köder gehen.
Von Andreas Janitzki
Mal verläuft der Fluss zwischen Wohnkomplexen und Industrieanlagen, genauso oft bietet er ein ursprüngliches Bild. Einige Bereiche sind mit Sträuchern dicht bewachsen, dann folgen Wiesen und mit Steinschüttungen befestigte Ufer. Streckenweise laden kleine Buhnenfelder zum Angeln förmlich ein. Wichtig erscheint mir, den Gewässergrund mit der Lotrute zu erkunden und dabei auf eventuelle Vertiefungen und Sandbänke zu achten. Stellen, an denen sich die Flossenträger bevorzugt aufhalten.
Friedfischanglern bietet der hohe Bestand an Brassen, Rotaugen, Alanden und Döbeln ganz besonders gute Fangaussichten. Mit nicht zu grobem Gerät lassen sich respektable Fänge erzielen. Aber auch die Fischwaid auf “Räuber” ist lohnenswert. Vor allem an Stellen, wo sich das Flussbett teilt. Längs der Inseln breiten sich Seerosenfelder aus, unter deren Blätterdach Hecht, Zander und Barsch gleichermaßen auf Raubzug gehen. Dicke Karpfen sowie feiste Schleien sind hier ebenfalls zu verführen.
Mit dem Erlaubnisschein für die Mülheimer Ruhrstrecke darf von Essen-Kettwig bis zur Berliner Brücke in Duisburg (Kilometer 4,330 bis 21,540, ausgenommen Schutzzone 1) geangelt werden. Die Schiffahrt auf der Ruhr beschränkt sich auf ein erträgliches Maß, so dass Angler kaum gestört werden.
Infos
Fischarten Mindestmaß in Zentimeter/Schonzeit:
Hecht (45/15.2.-30.4.) Zander (40/1.4.-31.5.) Barsch Aal (35/keine) Regenbogenforelle (30/keine) Karpfen (35/keine) Grasfisch Schleie (30/keine) Döbel Aland (25/keine) Brassen/Rotauge.
Erlaubnisscheine:
Anglermagazin Cao, Obermeidericher Str. 27a, 46049 Oberhausen, Tel. 0208/841947.
Gebühren: Die Tageskarte kostet 6,60 DM.
Gesetzliche Bestimmungen:
Erlaubt sind zwei Ruten mit je einem Haken. Gefärbte Maden und gefärbtes Anfütterungsmaterial dürfen nicht eingesetzt werden. Das Angeln von Bootsanlegern aus ist nicht gestattet.
Lage: Im Ruhrgebiet bei Duisburg.
Stand 1998
Foto: Verfasser