Die EU-Kommission plant, die Angelfischerei in die für Berufsfischer bei Dorsch und Lachs geltende Anlandeverpflichtung (Rückwurfverbot von gefangenem Fisch) mit einzubeziehen.
Eine Delegation des Deutschen Angelfischerverbandes e.V. bestehend aus der Präsidentin, Dr. Christel Happach-Kasan, Dr. Stefan Spahn sowie dem Präsidenten der European Anglers Alliance, Fred Bloot, waren am Mittwoch, dem 30. August 2017, im EU-Parlament in Brüssel. Sie wurden von den EU-Abgeordneten Ulrike Rodust (SPD) und Werner Kuhn (CDU) empfangen. Rodust und Kuhn sind Mitglieder im Fischereiausschuss. Thema: Die aktuelle Entwicklung in der Gemeinsamen Europäischen Fischereipolitik.
Unter anderem ging es dabei um das Vorhaben der EU-Kommission, die Angelfischerei in das Rückwurfverbot bzw. die Anlandeverpflichtung einzubeziehen. In der Verordnung zur Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) wurde dieses beschlossen und wird schrittweise seit 2015 für bestimmte quotierte marine Fischarten wie Dorsch oder Lachs eingeführt. Das Vorhaben war dem Vernehmen nach von Vertretern der EU-Kommission ins Spiel gebracht worden. Auf eine Anfrage der EAA teilte der EU-Fischereigeneraldirektor João Aguiar Machado mit, dass die Kommission die Rechtsauffassung vertritt, dass die Regelung prinzipiell auch für die Angelfischerei gilt, aber dass in begrenztem Maße Ausnahmeregelungen in begründeten Fällen möglich seien.
DAFV lehnt Anlandeverpflichtung ab
Der DAFV und die EAA lehnen eine Anlandeverpflichtung für Angler ab. Eine solche Reglung für Angler ist weder sinnvoll noch praktikabel. Es würde den Wiederaufbau bedrohter Fischbestände wie beispielsweise des Dorschs in der westlichen Ostsee behindern. Im Gespräch mit den beiden Europaabgeordneten betonte DAFV Präsidentin Dr. Christel Happach-Kasan, dass wissenschaftliche Untersuchungen am Rostocker Thünen Institut ergeben haben, dass von Anglern gefangene und wieder zurückgesetzte Dorsche eine hohe Überlebensrate haben und somit dem Bestand nicht verloren gehen.
Ulrike Rodust (MdEP) wies darauf hin, dass in der Verordnung zur GFP ausdrücklich verfügt sei, dass es weiterhin möglich sein soll, Fische von Arten zurückzuwerfen, „die nach den besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten eine hohe Überlebensrate haben, nachdem sie ins Meer zurückgeworfen wurden.“ Dies trifft für den Dorsch zu. Beide Abgeordnete sagten dem DAFV und der EAA in dieser Frage ihre Unterstützung zu.
BMEL war nicht informiert
Zuvor hatte bereits das für Deutschland zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auf Anfrage des DAFV, bemängelt, dass es von der EU-Kommission nicht über mögliche Pläne informiert wurde und es darüber hinaus eine solche Verfahrensregelung als widersinnig halte. Das Gespräch mit beiden Abgeordneten war konstruktiv und sie sagten der Angelfischerei ihre Unterstützung zu.
Grund 27 der Gemeinsamen Fischereipolitik besagt:
(27) Die Pflicht zur Anlandung sollte auf der Grundlage einzelner Fischereien eingeführt werden. Den Fischern sollte es möglich sein, weiterhin Arten zurückzuwerfen, die nach den besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten eine hohe Überlebensrate haben, nachdem sie ins Meer zurückgeworfen wurden.
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