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DAFV fordert Aufnahme des Kormorans in Anhang II a der Vogelschutzrichtlinie

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Kein günstiger Erhaltungszustand? Massenaufkommen von Kormoranen bei der morgendlichen Jagd inmitten einer deutschen Stadt. Foto: Silvio Heidler
Kein günstiger Erhaltungszustand? Massenaufkommen von Kormoranen bei der morgendlichen Jagd inmitten einer deutschen Stadt. Foto: Silvio Heidler

Das Europaparlament hat am 15. November 2017 eine Entschließung mit dem Titel „Aktionsplan für Natur, Mensch und Wirtschaft“ verabschiedet. Der Deutsche Angelfischerverband (DAFV) und die European Anglers Alliance hatten im Vorfeld in Gesprächen mit Abgeordneten mehrerer Parteien angeregt, in diesem Antrag auch die Forderung nach Möglichkeiten zur Regulierung des Kormoranbestands aufzunehmen. Als Kulturfolger gefährdet er in den Mittelgebirgen verschiedene Fischarten, an der Küste bewirken Massenvorkommen eine Beeinträchtigung der Fischfauna. Mit mehr als 22.000 Brutpaaren allein in Deutschland ist der Kormoran nicht gefährdet. Es ist überfällig, ihn in den Anhang II a der Vogelschutzrichtlinie aufzunehmen, um seine Regulierung dort, wo es erforderlich ist, zu erleichtern.

In Punkt 35 der Parlamentsresolution wird ausdrücklich darauf hingewiesen, „dass Arten, die in der Habitat-Richtlinie als besonders schützenswert ausgewiesen sind, in einigen Regionen Europas einen guten Erhaltungszustand erreicht haben und somit andere wildlebenden Arten und Nutztiere gefährden und damit das natürliche Gleichgewicht des Ökosystems stören können.“ Die Kommission wird aufgefordert, „ein Bewertungsverfahren zu entwickeln, dass es ermöglicht, den Schutzstatus von Arten in bestimmten Regionen abzuändern, sobald der gewünschte Erhaltungszustand erreicht ist.“ Die explizite Nennung des Kormorans, die auf Initiative von Werner Kuhn (CDU) von der EVP-Fraktion beantragt worden war, fand jedoch leider keine Mehrheit.

Dies überraschte, denn in vorangegangenen Gesprächen hatten auch Ulrike Rodust (SPD) und Gesine Meißner (FDP) Unterstützung signalisiert. Der DAFV und die EAA sehen gleichwohl in der Parlamentsresolution eine Unterstützung ihrer Bestrebungen, die Regulierung der Kormoranbestände zu erleichtern. Sie werden ihre Aktivitäten im Rahmen der Weiterentwicklung eines Kormoranmanagements in Deutschland und der EU fortsetzen. Der Fischartenschutz muss dem Schutz von Säugetieren und Vögeln gleichgestellt werden.

-pm-

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