Für die Berufsfischerei gilt ab sofort ein Fangverbot für Dorsche aus der östlichen Ostsee. Für Angler gibt es keine weiteren Einschränkungen.
Die Sofortmaßnahmen der EU-Kommission laufen zunächst bis Ende des Jahres und betreffen auch die sogenannte Subdivision 24. Die Küstenlinie Mecklenburg-Vorpommerns ist von den Sofortmaßnahmen jedoch ausgenommen. Details können der Durchführungsverordnung der EU-Kommission entnommen werden.
Angler sind von den aktuellen Sofortmaßnahmen der EU nicht betroffen
Im Gebiet der Subdivision 24 kommen sowohl Dorsche des östlichen, als auch des westlichen Bestandes vor. Während der Ostbestand auf dem offenen Meer zu finden ist, trifft man auf Westdorsche in Küsten- und Ufernähe. Die Sofortmaßnahmen gestatten weiterhin die küstennahe Fischerei in der Subdivision 24. Für Anglerinnen und Angler sind keine Einschränkungen ausgewiesen. Es gilt in Subdivision 24 weiterhin die Tagesfangbegrenzung von 7 Dorschen pro Tag. Über die Fangquoten und die Tagesfangbeschränkungen für das nächste Jahr entscheidet der EU-Ministerrat im kommenden Oktober.
Wo liegt das Problem bei den Beständen?
Wissenschaftler des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) haben in ihren aktuellen Fangempfehlungen darauf hingewiesen, dass sich der östliche Dorschbestand in der Ostsee in einem biologisch schlechten Zustand befindet und haben deshalb einen Fangstopp gefordert. Dieser Empfehlung kam die EU-Kommission jetzt umgehend nach. Die Wissenschaftler merkten an, dass dreimal mehr Fische an natürlichen Ursachen sterben würden als durch die Fischerei. So sorgen höchstwahrscheinlich auch eine Reihe ökologischer Faktoren wie Sauerstoffmangel, Schadstoffbelastung, Erwärmung, Nahrungsmangel, Parasitenbefall und die Vermehrung von Prädatoren für eine besorgniserregende Bestandsentwicklung. In der östlichen Ostsee gefangene Dorsche werden immer magerer und weisen beim Eintritt der Laichreife ausgeprägten Minderwuchs auf.
In Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern können sich die Angler derzeit über die Fangmengen und -größen nicht beklagen. Der gute 2016er Jahrgang ist abgewachsen und hat bei vielen für Erleichterung und Zuversicht gesorgt. Dennoch geben Wissenschaftler des Rostocker Thünen Institutes zu bedenken, dass sich die positive Entwicklung der Dorschpopulation im westlichen Ostseeraum voraussichtlich nicht fortsetzen wird. Die leichte Erholung des Bestands in den Jahren 2018/2019 beruhte allein auf dem starken Nachwuchsjahrgang aus dem Jahr 2016. Nach Aussagen der Wissenschaftler gleichen die Reproduktionserfolge aus 2017 und 2018, wie schon 2015 einem Totalausfall. Durch die diesjährige Korrektur des Nachwuchsjahrganges 2016 um 54 % nach unten, fällt die Bestandsprognose dazu deutlich schlechter aus als bisher angenommen. Der westliche Dorschbestand leidet derzeit stärker unter Nachwuchsrekrutierung, als an Überfischung.
Dorsche während der Laichzeit schonen
Die organisierten Angler in Deutschland haben erkannt, dass sie als Schützer und Nutzer des Bestandes ihren Beitrag zur Bestandserholung leisten wollen. Hierzu sei auch auf den DAFV-Artikel „Angeln in der Ostsee 2020“ hingewiesen.
Keine Senkung des Bag-Limits für 2020
Der DAFV spricht sich gegen eine erneute Veränderung des Bag-Limits für 2020 aus. Um den Bestandsaufbau zu fördern, erachtet der Anglerverband vielmehr ein Management über einen ökologischen Ansatz in Form einer wissenschaftlich begründeten Schonzeit als zielführend und begrüßt den Ratschlag des Thünen Instituts (TI) während der Fortpflanzungszeit auf den Fang von Laichdorsch zu verzichten. Der DAFV ruft die Politik und die Wissenschaft auf, Maßnahmen für eine langfristige Sicherung der Bestände zu ergreifen.
Sofortmaßnahmen EU-Kommission
Aus den kürzlich erschienenen Empfehlungen des Internationalen Rates zur Erforschung des Meeres (ICES) verzeichnet der Dorschbestand im östlichen Ostseeraum aufgrund verschiedener Faktoren eine stark negative Bestandsentwicklung. Vor diesem Hintergrund hat die EU-Kommission nun ihre Entscheidung getroffen. Auf Grundlage von EU Verordnungen zur nachhaltigen Nutzung der Fischereiressourcen im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik, kann die EU-Kommission, von sich aus oder auf begründeten Antrag eines Mitgliedsstaates, Sofortmaßnahmen zur Erhaltung der marinen biologischen Ressourcen erlassen. Sie kann, wie in diesem Fall getroffen werden, wenn aus wissenschaftlichen Gutachten hervorgeht, dass die Laicherbiomasse eines Bestandes unter einem festgelegten Mindestreferenzpunkt liegt. Damit soll sichergestellt werden, dass der betroffene Bestand möglichst schnell wieder eine Größe erreicht, die eine Befischung nach dem Prinzip des maximal nachhaltigen Ertrags (maximum sustainable yield MSY) ermöglicht. Es handelt sich bei den Sofortmaßnahmen um EU-Rechtsakte die längsten für einen Zeitraum von sechs Monaten gelten. Zuletzt hatte die EU-Kommission 2003 eine Dringlichkeitsmaßnahme für den östlichen Dorsch in der Ostsee erlassen.
-pm/DAFV-