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Aufseher verprügelt

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In diesem Angelverbotsbereich am Rothsee konnte Aufseher Peter Muskat (im Bild) im September 2016 den Schwarzangler erneut auf frischer Tat ertappen. Bild: privat
In diesem Angelverbotsbereich am Rothsee konnte Aufseher Peter Muskat (im Bild) im September 2016 den Schwarzangler erneut auf frischer Tat ertappen. Bild: privat

Bereits im Herbst 2014 ertappte Fischereiaufseher Peter Muskat einen Schwarzangler am Rothsee (Bayern) auf frischer Tat. Der 52-jährige Fischwilderer reagiert ungewöhnlich aggressiv.

Er prügelte mit seiner Angelrute auf den Aufseher ein. Dann schnappte er sich das Mobiltelefon des Kontrolleurs, lief damit in den Wald, entfernte die Akkus und verbuddelte das Handy.

Vor dem Schöffengericht in Schwabach begründete der Schwarzangler sein ungewöhnliches Handeln damit, dass er vom Fischereiaufseher mit Pfefferspray angesprüht worden sei. Seltsamerweise habe er aber dann das Handy an sich genommen, damit die Polizei nicht angerufen werden könne.

Das Gericht verurteilte den Angeklagten, der sich immer weiter in Widersprüche verstrickte, schlussendlich zu eineinhalb Jahren Gefängnis auf Bewährung und zusätzlichen 200 Stunden Sozialarbeit. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, weil der Angeklagte am Ende der Verhandlung seine Tat gestanden hat und nicht vorbestraft war. Offenbar hat er den Einsatz des Pfeffersprays stark übertrieben dargestellt. Das Gericht glaubt ihm nicht, dass er mit Pfefferspray in den Augen ein Mobiltelefon im Wald vergraben kann.

Pfefferspray nicht mehr funktionstüchtig

Der Aufseher Peter Muskat schilderte den Ablauf ganz anders: „Im Herbst 2014 sah ich Herrn S. beim Angeln am Damm zwischen dem kleinen und großen Rothsee. Ich habe ihn angesprochen, den Fischereischein und Erlaubnisschein von ihm verlangt. Herr S. hat seinen Köder eingeholt und wollte einfach Richtung Parkplatz zu seinem Auto gehen. Ich forderte ihn auf, stehen zu bleiben. Dann sagte ich, dass ich die Polizei rufen werde. Da ist Herr S. sofort auf mich losgegangen und hat mit der Rute mehrmals auf mich eingeschlagen. Beim Abwehren der Schläge fiel mir das Handy zu Boden und Herr S. hob es auf und lief Richtung Parkplatz davon. Ich bin hinterher und Herr S. flüchtete in den Wald.“ Das Reizgasspray habe überhaupt nicht mehr funktioniert. Der prügelnde Schwarzfischer konnte unerkannt entkommen, er ließ sich von seiner Schwägerin abholen. Der Aufseher fand zwar das Auto des Fischwilderers, konnte ihn aber bei der Polizei nicht anhand eines Passfotos identifizieren. Dazu Peter Muskat: „Da ich Herrn S. anhand von einem Passfoto nicht eindeutig identifizieren konnte, passierte weiter nichts. Etwa zwei Jahre später, im September 2016, sehe ich wieder einen Angler im Angelverbot im Hafenbereich beim Fischen. Als ich diesen kontrollieren wollte, erkannte ich Herrn S. sofort. Anders als zwei Jahre zuvor, wortlos und sehr ausweichend, um vielleicht doch nicht erkannt zu werden, händigte er mir seine Papiere aus. Ich habe den Erlaubnisschein sofort eingezogen und nach einer heftigen Diskussion kamen mir Mitarbeiter vom Zweckverband und zwei Bootsbesitzer zur Hilfe. Nachdem ich die Polizei rief, machte sich Herr S. wieder aus dem Staub.“

Aufseher Peter Muskat resümiert: „Ich habe bis auf etwas Stress keinerlei Schaden davongetragen. Die Schläge mit der Rute konnte ich glücklicherweise gut abwehren und das Handy hat mir der Fischeiverband Mittelfranken ersetzt. Ich finde es einfach nur ungerecht, wie oft Schwarzangler davonkommen und wie einige Angler sich an die Angelbedingungen am Gewässer halten und andere nicht.“

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