Im Kreis Plön rätseln die Angler über einen Schildbürgerstreich.
06.01.2010
In einem zwei Kilometer langen Strandabschnitt im Bereich des Naturschutzgebietes „Kleiner Binnensee und angrenzende Salzwiesen“ in der Gemeinde Behrensdorf stoßen sie neuerdings auf Angelverbotsschilder. Das ist auf den ersten Blick nichts Ungewöhnliches: Durchaus können in Naturschutzgebieten einzelne Flächen für Angler gesperrt werden. Dennoch spricht der Präsident des Landessportfischerverbandes Schleswig-Holstein (LSFV), Peter Heldt, von einem „ebenso unglaublichen, wie einmaligen Vorgang“ im Angelland Schleswig-Holstein. Denn: Eigentlich ist das Angeln in diesem Schutzgebiet gar nicht verboten, sondern ausdrücklich von ausgewiesenen Plätzen aus erlaubt. Peter Heldt: „Der Kreis Plön unterlässt es nur, diese Angelplätze einzurichten, und hebelt so die Erlaubnis aus. Ein entsprechender Antrag des LSFV wurde abgelehnt.“
Den Anglern als Nutzungsberechtigten ist es trotzdem nicht nur möglich, das Naturschutzgebiet ganzjährig zu betreten. Sie dürfen auch angeln, „wenn sie mit beiden Füßen im Wasser stehen, denn genau dort verläuft die Grenze des Schutzgebietes“, erklärt Heldt. Auch nur einen einzigen Schritt an das Ufer zurücktreten dürfe man beim Angeln aber nicht. Die behördliche Begründung ist eine den Anglern unterstellte Störung von brütenden und rastenden Küstenvögeln. Dazu LSFV-Präsident Peter Heldt: „Dass dort Spaziergänger gehen, Kinder spielen und Hunde frei laufen scheint den Vögeln offenbar egal zu sein, ebenso wie eben die Angler, die mit Füßen im Wasser stehen.“ Seit Monaten schon versucht der LSFV Schleswig-Holstein über Landrat Dr. Volkram Gebel zu intervenieren, doch der Kreis Plön beharrt auf seiner Haltung. Peter Heldt weiter: „Dabei nutzen die Angler den Bereich dort fast ausschließlich im Herbst und Winter und damit außerhalb der Brut- und Setzzeit.“ „Wo man zum Schutz der Natur nicht spazieren gehen darf, darf man auch nicht angeln,“ erläutert Peter Heldt. „Aber wo Menschen zwanglos den Aufenthalt am Strand genießen dürfen, da gehe von einem still am Ufer sitzenden Angler keine erhöhte Gefahr für Tiere oder Pflanzen in den Dünen aus.“ Die Angler fühlen sich durch die vom Kreis Plön aufgestellten Angelverbotsschilder irritiert. „Eigentlich gibt es in dem Naturschutzgebiet „Kleiner Binnensee und angrenzende Salzwiesen“ eher andere Probleme als Angler“, berichtet Heldt. Große Teile der ökologisch wertvollen Bereiche würden nämlich durch Bewuchs mit der Kartoffelrose (Rosa rugosa) zugewuchert und damit in ihrer Funktion beeinträchtigt. Hier dürften aktive Schutz- und Entwicklungseinsätze angebracht sein. LSFV-Präsident Heldt: „Wir freuen uns, wenn künftig die Betreuung dieses Naturschutzgebietes mehr auf diesen Schwerpunkt abzielt, als auf die Vertreibung von Anglerinnen und Anglern um eine einzige Fußlänge.“
-pm-